Mittwoch, 4. Juni 2014

Jenische bald in Beringen?

Im Mai campierte auf dem Verkehrsgarten im Neuhauser Langriet eine Gruppe von Jenischen. Die Jenischen sind "Reisende" oder "Fahrende". Ein Teil von ihnen hat keinen festen Wohnsitz. Sie wohnen in Wohnwagen und reisen damit umher.

In der Schweiz sind die Jenischen – seit 1999 das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten in Kraft getreten ist – offiziell als eine nationale Minderheit anerkannt. Auch der Kanton Schaffhausen hat Verpflichtungen gegenüber den Jenischen. Wie das Magazin "Lappi tue d'Augen uf" festgestellt hat, erfüllt der Kanton diese aber zurzeit nicht.
Mai 2014: So campierten die "Jenischen" im Langriet. Foto: Magazin "Lappi".
Wie der "Lappi" berichtet, fällte am 28. März 2003 das Bundesgericht einen Grundsatzentscheid über die Rechte der Jenischen in der Schweiz. Er lautet wie folgt: "Die Nutzungsplanung muss Zonen und geeignete Plätze vorsehen, die für den Aufenthalt von Schweizer Fahrenden geeignet sind und deren traditioneller Lebensweise entsprechen (...)". Weil die Nutzungsplanung eine Kompetenz der Kantone ist, wird damit auch Schaffhausen in die Pflicht genommen. Nur: Heute gibt es im Kanton Schaffhausen keinen Platz, auf dem die Jenischen leben können.

Wie Susanne Gatti, Dienststellenleiterin des Planungs- und Naturschutzamtes des Kantons, gegenüber dem "Lappi" erklärt, seien frühere ins Auge gefasste Standorte aus verschiedenen Gründen nicht in Frage gekommen. Seit einiger Zeit würden jedoch Gespräche zwischen Hansruedi Schuler, dem Gemeindepräsidenten von Beringen, und dem Kanton Schaffhausen stattfinden. Dabei geht es um einen Platz in der Gemeinde Beringen. Damit könnte Schaffhausen dem Entscheid des Bundesgerichts Folge leisten. Ob es aber jemals soweit kommt, steht zurzeit in den Sternen.

Den ganzen Artikel des Magazin "Lappi tue d'Augen uf" gibt es hier.

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