In der Schweiz sind die Jenischen – seit 1999 das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten in Kraft getreten ist – offiziell als eine nationale Minderheit anerkannt. Auch der Kanton Schaffhausen hat Verpflichtungen gegenüber den Jenischen. Wie das Magazin "Lappi tue d'Augen uf" festgestellt hat, erfüllt der Kanton diese aber zurzeit nicht.
Mai 2014: So campierten die "Jenischen" im Langriet. Foto: Magazin "Lappi". |
Wie Susanne Gatti, Dienststellenleiterin des Planungs- und Naturschutzamtes des Kantons, gegenüber dem "Lappi" erklärt, seien frühere ins Auge gefasste Standorte aus verschiedenen Gründen nicht in Frage gekommen. Seit einiger Zeit würden jedoch Gespräche zwischen Hansruedi Schuler, dem Gemeindepräsidenten von Beringen, und dem Kanton Schaffhausen stattfinden. Dabei geht es um einen Platz in der Gemeinde Beringen. Damit könnte Schaffhausen dem Entscheid des Bundesgerichts Folge leisten. Ob es aber jemals soweit kommt, steht zurzeit in den Sternen.
Den ganzen Artikel des Magazin "Lappi tue d'Augen uf" gibt es hier.
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