Die E-Zigaretten sind auch in der Schweiz immer mehr am kommen. Elektrische Zigaretten ohne Nikotin sind in der Schweiz frei verkäuflich, es gibt keine Beschränkungen. Sie fallen unter das Lebensmittelgesetz und gelten dort als Gebrauchsgegenstände. Die elektronische Zigarette enthält eine Flüssigkeit, das sog. Liquid. Dieses gibt es in vielen verschiedenen Geschmacksrichtungen wie etwa Apfel, Pfirsich, Vanille, Cappuccino, Traube und Minze. Selbstverständlich sind auch klassische Geschmäcker wie Tabakgeschmack und Zigarrenaroma verfügbar. Die E-Zigarette enthält einen Akku und einen Verdampfer, welcher das Liquid in Wasserdampf umwandelt. In der Schweiz kann man elektrische Zigaretten und die passenden Liquids über den Onlineshop www.zigi24.ch beziehen. Im Onlineshop gibt es eine sehr grosse Auswahl von verschiedenen Aromen für die E-Zigarette.
Die Technologie der elektrischen Zigaretten hat enorme Fortschritte gemacht. So gibt es namentlich viele innovative Produkte der Marke Joyetech, wie die "eRoll Elktro-Zigarette". Diese ist besonders klein, sehr handlich und kann in einer mobilen Ladestation z.B. in der Jackentasche über 10 Mal wiederaufgeladen werden. Auch die elektischen Zigaretten können über zigi24.ch bezogen werden.
Durch die mobile Ladestation kann die E-Zigarette selbst sehr klein gehalten werden, da sie selbst nur über einen kleinen Akku verfügen muss, welcher dann jeweils in der Jackentasche wieder aufgeladen werden kann. Da das Starterset zwei Akkus beinhaltet, kann jeweils ein Akku geladen werden, während der andere die elektrische Zigarette mit Energie versorgt. Die innovative eRoll E-Zigi wurde mit dem reddot award ausgezeichnet.
Weitere Informationen zu den elektronischen Zigaretten und den dazugehörigen Liquids sind auf www.elektrischezigi.ch einsehbar. Es gibt viele verschiedene Modelle von elektrischen Zigaretten, die alle ihre Vor- und Nachteile haben. Haben sie beispielsweise einen stärkeren Akku, halten sie länger, sind dafür aber auch schwerer und meist auch grösser. Zudem gibt es auch Unterschiede bei der Dampfleistung.
Rechtlicher Status der E-Zigarette in der Schweiz
Wie der Schaffhauser Rechtsanwalt Beat Hocheuser (www.hochheuser.ch) ausführt, fallen die elektronischen Zigaretten in den Anwendungsbereich des schweizerischen Lebensmittelgesetzes und werden dort als Gebrauchsgegenstände qualifiziert. E-Zigaretten respektive Liquids, die kein Nikotion beinhalten, dürfen in der Schweiz frei verkauft werden.
Der Verkauf von einer elektrischen Zigarette bzw. einem Liquid mit Nikotin ist in der Schweiz nicht zulässig. Hingegen ist es zulässig, sich aus dem Ausland Liquid mit Nikotin bis zu einer Menge von 150ml. Flüssigkeit zum Eigenbedarf zuschicken zu lassen, also bis zu dieser Menge nikotinhaltiges Liquid zu importieren. Die Nikotinkonzentration der Flüssigkeit ist für diese Mengenbeschränkung unbeachtlich.
Die E-Zigaretten fallen nicht unter das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen (möglich ist es jedoch, dass die Kantone solche Verbote in ihrer kantonalen Gesetzgebung erlassen). Man darf also grundsätzlich etwa im Ausgang jeweils eine elektrische Zigarette rauchen. Natürlich bleibt es dem Wirt freigestellt, das Rauchen von elektrischen Zigaretten in der Hausordnung zu verbieten. Dies wird jedoch äusserst selten gemacht und ist nicht die Regel. Weitere Ausführungen zum rechtlichen Status der E-Zigarette in der Schweiz sind hier: www.hochheuser.ch/2014/03/e-zigarette-rechtliche-situation-schweiz/ auf dem juristischen Blog von Rechtsanwalt Beat Hochheuser einsehbar.
Liquids aus dem Schweizer Onlineshop für E-Zigaretten und Liquids: www.zigi24.ch |
Joyetech eRoll E-Zigarette mit mobiler Ladestation für die Jackentasche von zigi24.ch |
eRoll Joyetech E-Zigarette mit mobiler Ladestation von zigi24.ch |
Weitere Informationen zu den elektronischen Zigaretten und den dazugehörigen Liquids sind auf www.elektrischezigi.ch einsehbar. Es gibt viele verschiedene Modelle von elektrischen Zigaretten, die alle ihre Vor- und Nachteile haben. Haben sie beispielsweise einen stärkeren Akku, halten sie länger, sind dafür aber auch schwerer und meist auch grösser. Zudem gibt es auch Unterschiede bei der Dampfleistung.
Rechtlicher Status der E-Zigarette in der Schweiz
Wie der Schaffhauser Rechtsanwalt Beat Hocheuser (www.hochheuser.ch) ausführt, fallen die elektronischen Zigaretten in den Anwendungsbereich des schweizerischen Lebensmittelgesetzes und werden dort als Gebrauchsgegenstände qualifiziert. E-Zigaretten respektive Liquids, die kein Nikotion beinhalten, dürfen in der Schweiz frei verkauft werden.
Der Verkauf von einer elektrischen Zigarette bzw. einem Liquid mit Nikotin ist in der Schweiz nicht zulässig. Hingegen ist es zulässig, sich aus dem Ausland Liquid mit Nikotin bis zu einer Menge von 150ml. Flüssigkeit zum Eigenbedarf zuschicken zu lassen, also bis zu dieser Menge nikotinhaltiges Liquid zu importieren. Die Nikotinkonzentration der Flüssigkeit ist für diese Mengenbeschränkung unbeachtlich.
Die E-Zigaretten fallen nicht unter das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen (möglich ist es jedoch, dass die Kantone solche Verbote in ihrer kantonalen Gesetzgebung erlassen). Man darf also grundsätzlich etwa im Ausgang jeweils eine elektrische Zigarette rauchen. Natürlich bleibt es dem Wirt freigestellt, das Rauchen von elektrischen Zigaretten in der Hausordnung zu verbieten. Dies wird jedoch äusserst selten gemacht und ist nicht die Regel. Weitere Ausführungen zum rechtlichen Status der E-Zigarette in der Schweiz sind hier: www.hochheuser.ch/2014/03/e-zigarette-rechtliche-situation-schweiz/ auf dem juristischen Blog von Rechtsanwalt Beat Hochheuser einsehbar.
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