Ab kommenden Dienstag, 18. März 2014, wird eine neuartige Wiffe im Rhein
getestet. Mit einem speziellen, drehbaren Aufsatz, sollen Boote oder auch
Schwimmer bei einer Kollision nicht mehr an der Wiffe hängenblieben, sondern
von dieser abgewiesen werden. Dadurch soll die Unfallgefahr reduziert
werden.
Wiffen sind für die Schifffahrt auf dem Rhein unabdingbare
Navigationshilfen. Die seit jeher eingesetzten, starren Wiffen aus
Eichenpfählen bergen jedoch ein beträchtliches Gefahrenpotential für den
Freizeitverkehr auf dem Fluss. Verschiedentlich ist es schon zu
Unfällen gekommen (siehe Blogbeitrag). Das Baudepartement beauftragte das kantonale
Tiefbauamt mit der Suche und Evaluation einer neuen
Fahrrinnenkennzeichnung, um Unfällen künftig besser vorbeugen zu können.
Die Abteilung Gewässer liess daraufhin durch die Zürcher Hochschule für
angewandte Wissenschaften (ZHAW) konstruktive Konzepte für einen
verbesserten Unfallschutz erstellen. In der ZHAW wurde diese Aufgabe im
Schnittstellenbereich zwischen Bauingenieur- und Architektenwesen
angesiedelt. Die Studierenden erarbeiteten, unter Anleitung eines
Dozententeams, verschiedene Vorschläge für eine neue Signalisation der
Fahrrinne zwischen Stein am Rhein und Schaffhausen.
Die Arbeiten der ZHAW-Studierenden dienten als wertvolle Grundlage. Eine Variante wurde von lokalen Ingenieuren und Metallbauern weiterentwickelt und als Prototyp hergestellt. Ab Dienstag, 18. März 2014, wird im Bereich «Schupfen» eine neuartige Wiffe getestet. Ein drehbarer Schwimmkörper soll verhindern, dass Boote oder auch Schwimmer bei einer Kollision an der Wiffe hängenbleiben, sondern von dieser abgewiesen werden. Damit soll zukünftig die Gefahr von Unfällen verringert werden.
Dieser Versuch wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Thurgauer und Deutschen Behörden durchgeführt. In der Planung wurde auch die Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein (URh) einbezogen. Die voraussichtlichen Kosten für den Versuch bei einer belaufen sich auf rund Fr. 35'000.--. Sie werden zu gleichen Teilen vom Kanton Schaffhausen, dem Kanton Thurgau und dem Landratsamt Konstanz getragen. Der Versuch dauert voraussichtlich 1 Jahr. Danach soll über das weitere Vorgehen entschieden werde.
Geschichte der Wiffen:
Die Schifffahrt auf dem Untersee und Rhein zwischen Konstanz und Schaffhausen und die entsprechende Signalisation der Schifffahrtsrinne ist zwischen der Schweiz und Deutschland mit einem Vertrag aus dem Jahr 1973 geregelt. Eine Übereinkunft betreffend die «Verbaakung» der Wasserstrassen von Konstanz bis Schaffhausen aus dem Jahr 1878 regelt die Art und Weise der Schifffahrtszeichen. Gemäss dieser Übereinkunft übernimmt der Kanton Schaffhausen die «Verbaakung» und den Unterhalt auf der gesamten Rheinstrecke und verwendet dazu «kräftige und leicht sichtbare Wiffen (Baaken)». Die Kosten werden vom Land Baden-Württemberg, dem Kanton Thurgau und dem Kanton Schaffhausen zu je einem Drittel übernommen. Eine Wiffe besteht aus einem Pfahl, auf welchem ein Grün-Weisses Signal (Schifffahrtszeichen D.2) montiert ist. Die grüne Seite markiert die Fahrrinne der Kursschiffe. Boote mit wenig Tiefgang wie z.B. Weidlinge oder Schlauchboote sollten unbedingt auf der weissen Seite fahren und einen Sicherheitsabstand zu den Wiffen halten (Text und Bild: Kanton Schaffhausen).
Neue Wiffe mit Unfallschutz in Schaffhausen |
Unfall bei einer Wiffe in Schaffhausen (Foto: Kapo Thurgau) - siehe Blogbeitrag. |
Die Arbeiten der ZHAW-Studierenden dienten als wertvolle Grundlage. Eine Variante wurde von lokalen Ingenieuren und Metallbauern weiterentwickelt und als Prototyp hergestellt. Ab Dienstag, 18. März 2014, wird im Bereich «Schupfen» eine neuartige Wiffe getestet. Ein drehbarer Schwimmkörper soll verhindern, dass Boote oder auch Schwimmer bei einer Kollision an der Wiffe hängenbleiben, sondern von dieser abgewiesen werden. Damit soll zukünftig die Gefahr von Unfällen verringert werden.
Dieser Versuch wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Thurgauer und Deutschen Behörden durchgeführt. In der Planung wurde auch die Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein (URh) einbezogen. Die voraussichtlichen Kosten für den Versuch bei einer belaufen sich auf rund Fr. 35'000.--. Sie werden zu gleichen Teilen vom Kanton Schaffhausen, dem Kanton Thurgau und dem Landratsamt Konstanz getragen. Der Versuch dauert voraussichtlich 1 Jahr. Danach soll über das weitere Vorgehen entschieden werde.
Geschichte der Wiffen:
Die Schifffahrt auf dem Untersee und Rhein zwischen Konstanz und Schaffhausen und die entsprechende Signalisation der Schifffahrtsrinne ist zwischen der Schweiz und Deutschland mit einem Vertrag aus dem Jahr 1973 geregelt. Eine Übereinkunft betreffend die «Verbaakung» der Wasserstrassen von Konstanz bis Schaffhausen aus dem Jahr 1878 regelt die Art und Weise der Schifffahrtszeichen. Gemäss dieser Übereinkunft übernimmt der Kanton Schaffhausen die «Verbaakung» und den Unterhalt auf der gesamten Rheinstrecke und verwendet dazu «kräftige und leicht sichtbare Wiffen (Baaken)». Die Kosten werden vom Land Baden-Württemberg, dem Kanton Thurgau und dem Kanton Schaffhausen zu je einem Drittel übernommen. Eine Wiffe besteht aus einem Pfahl, auf welchem ein Grün-Weisses Signal (Schifffahrtszeichen D.2) montiert ist. Die grüne Seite markiert die Fahrrinne der Kursschiffe. Boote mit wenig Tiefgang wie z.B. Weidlinge oder Schlauchboote sollten unbedingt auf der weissen Seite fahren und einen Sicherheitsabstand zu den Wiffen halten (Text und Bild: Kanton Schaffhausen).
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen