Urs Wüthrich, der Finanzbeistand Erich Schlatters, war gestern bei Robin Blanck zu Gast im Schaffhauser Fernsehen SHF. Zunächst erklärte er, wieso er überhaupt im Fernsehen auftrete, schliesslich sei er ja als Beistand grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Jedoch sei es der explizite Wunsch Erich Schlatters, dass er hier im Fernsehen auftrete. Zudem sei der Auftritt aus seiner Sicht der Sache zumindest nicht abträglich, nachdem die Auseinandersetzung mit den Behörden nicht so kooperativ verlaufen sei, wie sie es sich vorgestellt hätten. Durch einen Auftritt im Fernsehen werde seiner Auffassung nach sicher nichts mehr kaputt gemacht. Normalerweise würde man aber solche Fälle bei Uneinigkeit über die Justiz lösen und nicht parallel dazu auch noch in den Medien auftreten. Im Fall Erich Schlatter scheine ihm ein Auftritt in den Medien aber gerechtfertigt zu sein.
Urs Wüthrich ist der Auffassung, dass das Experiment: "Erich Schlatter in der Freiheit" nicht gescheitert sei, sich aber in einer schwierigen Phase befinde. Die Eskalationen, insbesondere die Vorfälle in Schaffhausen, bei den Feuer involviert gewesen sei, wären für ihn nicht ganz überraschend gekommen. Sie hätten die Behörden schon Ende August 2013 und danach kontinuierlich bis in den Spätherbst hinein mehrfach mündlich und schriftlich darauf hingewiesen, dass Erich Schlatter kein Obdach habe. Als es kälter wurde, habe sich dieses Problem selbstverständlich akzentuiert. Bei Minustemperaturen käme auch Erich Schlatter, der ja im Übrigen hart im nehmen sei, an seine Grenzen. Urs Wüthrich ist sich sicher, dass die Wahrscheinlichkeit der Beteiligung Erich Schlatters bei den Feuer-Vorfälle sehr viel niedriger gewesen sei, wenn er eine Unterkunft gehabt hätte.
Nach dem sich Erich Schlatter Ende Oktober 2013 in Urs Wüthrichs Elternhaus unangebracht verhalten habe, habe die Notfall-Psychiaterin Frau Dr. Möckli eine fürsorgerisch Unterbringung für Erich Schlatter angeordnet. Die aufgebotene Schaffhauser Polizei hätten ihn dann ins Psychiatriezentrum Breitenau gebracht. Nach etwa einer Stunde sei er aber dort ohne Rücksprache mit ihm (Wüthrich) oder Frau Dr. Möckli wieder frei gelassen worden, da die Zuständigen in der Breitenau keinen Grund für eine fürsorgerische Unterbringung gesehen hätten. Dies sei ihm unverständlich und er empfinde es auch als irritierend.
Bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde in Schaffhausen habe es eine erste Anhörung Erich Schlatters erst nach dem Vorfall im Aargau gegeben. Dies sei aus Sicht von Urs Wüthrich zu spät gewesen, da sie eine Anhörung schon vorher beantragt hätten, diese aber erst nach der Eskalation stattgefunden habe. Nach der Befragung hätten die Schaffhauser Behörden gefunden, Erich Schlatters Vorstellungen hinsichtlich des Wohnens würden so weit vom Machbaren abweichen, dass nichts für ihn unternommen werden könne. Dies empfindet Urs Wüthrich als falsch, denn wenn jemand einen psychischen Schwächezustand oder Auffälligkeiten habe, deren Vorhandensein bei Erich Schlatter unbestritten sei - auch wenn dieser es anders sehen sollte - dürfe man nicht allein auf dessen Wort abstellen. Es sei ja gerade das Merkmal eines psychischen Extremzustandes, dass man den Betreffenden nicht einfach fragen könne, ob es ihm gefalle, dann sagt er nein und man entlasse ihn. Es wäre absurd, wenn man so vorgehen würde und dann bräuchte man auch kein Erwachsenenschutzrecht und keine Psychiatrie mehr.
Das gesamte SHF Interview von Robin Blanck mit Urs Wüthrich, dem Finanzbeistand von Erich Schlatter, kann man sich hier anschauen:
Urs Wüthrich, Erich Schlatters Finanzbeistand, zu Gast im SHF. Foto: SHF. |
Nach dem sich Erich Schlatter Ende Oktober 2013 in Urs Wüthrichs Elternhaus unangebracht verhalten habe, habe die Notfall-Psychiaterin Frau Dr. Möckli eine fürsorgerisch Unterbringung für Erich Schlatter angeordnet. Die aufgebotene Schaffhauser Polizei hätten ihn dann ins Psychiatriezentrum Breitenau gebracht. Nach etwa einer Stunde sei er aber dort ohne Rücksprache mit ihm (Wüthrich) oder Frau Dr. Möckli wieder frei gelassen worden, da die Zuständigen in der Breitenau keinen Grund für eine fürsorgerische Unterbringung gesehen hätten. Dies sei ihm unverständlich und er empfinde es auch als irritierend.
Bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde in Schaffhausen habe es eine erste Anhörung Erich Schlatters erst nach dem Vorfall im Aargau gegeben. Dies sei aus Sicht von Urs Wüthrich zu spät gewesen, da sie eine Anhörung schon vorher beantragt hätten, diese aber erst nach der Eskalation stattgefunden habe. Nach der Befragung hätten die Schaffhauser Behörden gefunden, Erich Schlatters Vorstellungen hinsichtlich des Wohnens würden so weit vom Machbaren abweichen, dass nichts für ihn unternommen werden könne. Dies empfindet Urs Wüthrich als falsch, denn wenn jemand einen psychischen Schwächezustand oder Auffälligkeiten habe, deren Vorhandensein bei Erich Schlatter unbestritten sei - auch wenn dieser es anders sehen sollte - dürfe man nicht allein auf dessen Wort abstellen. Es sei ja gerade das Merkmal eines psychischen Extremzustandes, dass man den Betreffenden nicht einfach fragen könne, ob es ihm gefalle, dann sagt er nein und man entlasse ihn. Es wäre absurd, wenn man so vorgehen würde und dann bräuchte man auch kein Erwachsenenschutzrecht und keine Psychiatrie mehr.
Das gesamte SHF Interview von Robin Blanck mit Urs Wüthrich, dem Finanzbeistand von Erich Schlatter, kann man sich hier anschauen:
2 Kommentare:
Sorry, was ist das für ein Vollidiot?!? Alle anderen haben wieder schuld, nur der Herr Schlatter ist jaaaaa so ein Armer! Auch ich muss mir SELBER eine Wohnung suchen! Für mich guckt keiner und ich habe schliesslich auch Probleme. Nochmals: Brandstiftung mit möglicher Todesfolge ist: Mord! Begriffen???
Hetter wiedermol en klassische Trick mitem Polyethylen durezoge... Sch'ebe hart - hetterm grad no d'Autotüre klaut :)
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