Wie die Schaffhauser Polizei SHPol meldet, sind seit Ende Januar 2014 vermehrt falsche Bettler in Schaffhausen unterwegs. Sie simulieren Gebrechen, unter welchen sie gar nicht leiden. Die Schaffhauser Polizei rät zur Vorsicht im Umgang mit bettelnden Personen.
Seit Ende Januar 2014 gingen bei der Schaffhauser Polizei vermehrt Meldungen über aufdringliche Bettler in der Stadt Schaffhausen ein. Es handelte sich hierbei ausschliesslich um rumänische Staatsangehörige. Diese wurden in der Folge jeweils von der Schaffhauser Polizei kontrolliert und es musste festgestellt werden, dass sie geltende Bestimmungen nicht einhielten. Sei es, dass sie über keinen gültigen Aufenthaltstitel verfügten oder Passanten belästigt hatten.
Um ca. 16.45 Uhr Dienstagnachmittag (28.01.2014) wies eine Patrouille der Schaffhauser Polizei eine 36-jährige Rumänin und ihre drei minderjährigen Kinder vom Bahnhofsareal Schaffhausen weg, auf dem diese vorab gebettelt hatten. Mitgeführte Bettelbriefe wurden den vier Personen abgenommen.
Am Mittwochnachmittag (29.01.2014) wurden in der Schaffhauser Altstadt drei Frauen und zwei Männern aus Rumänien – ebenfalls wegen Bettelei – Bussen ausgestellt und ihnen je eine mündliche Wegweisung erteilt. Nachdem sich die Bettler nicht an diese Weisungen hielten, musste ihnen wenig später schriftliche Wegweisungen für das Gebiet der Stadt Schaffhausen erteilt werden.
Am Dienstagmorgen (04.02.2014) mussten wegen Bettelei drei rumänische Mädchen und ein rumänischer Knabe mündlich aus der Schaffhauser Altstadt verwiesen werden.
Um ca. 16.15 Uhr am Freitagnachmittag (07.02.2014) verzeigte die Schaffhauser Polizei vier junge Rumäninen (darunter zwei Minderjährige) wegen Widerhandlung gegen die Polizeiverordnung der Stadt Schaffhausen. Da die vier jungen Frauen gebettelt hatten, wurden ihnen die mitgeführten Bettelbriefe abgenommen. Anschliessend wurden sie aus der Stadt Schaffhausen weggewiesen.
Die polizeilichen Überprüfungen haben bei allen vier erwähnten Vorfällen ergeben, dass keine der kontrollierten Personen taubstumm ist oder ein anderes Gebrechen vorliegt, wie sie auf mitgeführten Bettelbriefen darlegten. Die Schaffhauser Polizei stellt fest, dass immer wieder solche ausländische Banden auftreten und versuchen, mit vorgetäuschten Gebrechen Mitleid zu erwecken. Hinter diesen Personen stehen meist Organisationen, welche die Bettler in die Schweiz bringen und dann hier gezielt Geld sammeln lassen.
Im Zusammenhang mit bettelnden Personen empfiehlt die Schaffhauser Polizei: Präsentieren Sie Ihr Portemonnaie niemals in der Öffentlichkeit und lassen Sie sich auch beim Heraussuchen von Geld nie von Fremden ins Portemonnaie greifen. Lassen Sie fremde Personen nicht ohne triftigen Grund in Ihre Wohnung. Oft gaukeln diese Übelkeit – zum Beispiel mit der Bitte um ein Glas Wasser - oder andere körperliche Beschwerden vor, um mit meist unlauterer Absicht in Ihre Wohnung zu gelangen. Falls Sie sich durch bettelnde Personen unmittelbar belästigt fühlen, können Sie sich jederzeit bei der Schaffhauser Polizei melden (Text und Bild: SHPol).
Falsches Zertifikat der Bettler in Schaffhausen |
Seit Ende Januar 2014 gingen bei der Schaffhauser Polizei vermehrt Meldungen über aufdringliche Bettler in der Stadt Schaffhausen ein. Es handelte sich hierbei ausschliesslich um rumänische Staatsangehörige. Diese wurden in der Folge jeweils von der Schaffhauser Polizei kontrolliert und es musste festgestellt werden, dass sie geltende Bestimmungen nicht einhielten. Sei es, dass sie über keinen gültigen Aufenthaltstitel verfügten oder Passanten belästigt hatten.
Um ca. 16.45 Uhr Dienstagnachmittag (28.01.2014) wies eine Patrouille der Schaffhauser Polizei eine 36-jährige Rumänin und ihre drei minderjährigen Kinder vom Bahnhofsareal Schaffhausen weg, auf dem diese vorab gebettelt hatten. Mitgeführte Bettelbriefe wurden den vier Personen abgenommen.
Am Mittwochnachmittag (29.01.2014) wurden in der Schaffhauser Altstadt drei Frauen und zwei Männern aus Rumänien – ebenfalls wegen Bettelei – Bussen ausgestellt und ihnen je eine mündliche Wegweisung erteilt. Nachdem sich die Bettler nicht an diese Weisungen hielten, musste ihnen wenig später schriftliche Wegweisungen für das Gebiet der Stadt Schaffhausen erteilt werden.
Am Dienstagmorgen (04.02.2014) mussten wegen Bettelei drei rumänische Mädchen und ein rumänischer Knabe mündlich aus der Schaffhauser Altstadt verwiesen werden.
Um ca. 16.15 Uhr am Freitagnachmittag (07.02.2014) verzeigte die Schaffhauser Polizei vier junge Rumäninen (darunter zwei Minderjährige) wegen Widerhandlung gegen die Polizeiverordnung der Stadt Schaffhausen. Da die vier jungen Frauen gebettelt hatten, wurden ihnen die mitgeführten Bettelbriefe abgenommen. Anschliessend wurden sie aus der Stadt Schaffhausen weggewiesen.
Die polizeilichen Überprüfungen haben bei allen vier erwähnten Vorfällen ergeben, dass keine der kontrollierten Personen taubstumm ist oder ein anderes Gebrechen vorliegt, wie sie auf mitgeführten Bettelbriefen darlegten. Die Schaffhauser Polizei stellt fest, dass immer wieder solche ausländische Banden auftreten und versuchen, mit vorgetäuschten Gebrechen Mitleid zu erwecken. Hinter diesen Personen stehen meist Organisationen, welche die Bettler in die Schweiz bringen und dann hier gezielt Geld sammeln lassen.
Im Zusammenhang mit bettelnden Personen empfiehlt die Schaffhauser Polizei: Präsentieren Sie Ihr Portemonnaie niemals in der Öffentlichkeit und lassen Sie sich auch beim Heraussuchen von Geld nie von Fremden ins Portemonnaie greifen. Lassen Sie fremde Personen nicht ohne triftigen Grund in Ihre Wohnung. Oft gaukeln diese Übelkeit – zum Beispiel mit der Bitte um ein Glas Wasser - oder andere körperliche Beschwerden vor, um mit meist unlauterer Absicht in Ihre Wohnung zu gelangen. Falls Sie sich durch bettelnde Personen unmittelbar belästigt fühlen, können Sie sich jederzeit bei der Schaffhauser Polizei melden (Text und Bild: SHPol).
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