Wie die Schaffhauser Nachrichten per Twitter melden, wird Erich Schlatter in den Hochsicherheitstrakt des Psychiatriezentrums Rheinau verlegt.
Nach der Festnahme von Erich Schlatter am 29. Januar 2014 (siehe Blogbeitrag) durch die Schaffhauser Polizei wurde er zunächst im Schaffhauser Gefängnis untergebracht. Wie Erich Schlatters Finanzbeistand Urs Wüthrich gegenüber den Schaffhauser Nachrichten sagte, biete das Schaffhauser Gefängnis für therapeutische Betreuung jedoch keinen Platz und kein Personal. Laut den Schaffhauser Nachrichten wird Erich Schlatter nun in den Hochsicherheitstrakt des Psychiatriezentrums in Rheinau verlegt. Dort war Schlatter auch schon, nach dem er im August 2010 von Spanien an die Schweiz ausgeliefert wurde (siehe Blogbeitrag).
Der Entscheid für die Verlegung Schlatters nach Rheinau ist gestern durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Schaffhausen (KESB) ergangen. In der Anhörung vor der KESB wurde von einer Dauer von vier bis sechs Wochen gesprochen. Wie Urs Wüthrich den Schaffhauser Nachrichten sagte, wolle man sich nicht gegen eine kurzfristige Unterbringung als solches wehren, wohl aber gegen den Vollzug im Hochsicherheitstrakt des Psychiatriezentrums Rheinau. Der Ort sei für Erich Schlatter stark vorbelastet und zudem sei er nicht hochgefährlich, sondern weise nur eine niedrige bis mittlere Gefährlichkeit auf. Es sei sehr ungewöhnlich, dass eine fürsorgerische Unterbringung in einem Hochsicherheitstrakt durchgeführt werde. Der Arzt, auf dessen Gutachten sich der Entscheid der KESB stütze, habe den Hochsicherheitstrakt selbst noch gar nie gesehen. Zudem sei die Unterbringung dort für den Steuerzahler unverhältnismässig teuer und schlage mit über 1'500 Fr. pro Tag zu Buche.
Update: Wie Erich Schlatters Finanzbeistand Urs Wüthrich heute gegenüber Radio Munot sagte, werde er den KESB Entscheid der Unterbringung im Psychiatrie Zentrum Rheinau vor dem Schaffhauser Obergericht anfechten. Aus seiner Sicht sei diese Unterbringung die schlimmstmögliche für Schlatter. Das Psychiatrie Zentrum sei wahrscheinlich nicht eingerichtet für Personen wie Erich Schlatter, welche eine fürsorgerische Unterbringung bräuchten. Solche Personen hätten mehr Rechte, als eine Person im Strafvollzug. Anders sieht dies die Präsidentin der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Schaffhausen, Christine Thommen. Wie sie gegenüber Radio Munot sagte, sei die Unterbringung in Rheinau eine angemessene Lösung und das Psychiatriezentrum Rheinau werde dem Schutzbedürfnis von Schlatter und dem Schutzbedürfnis von Dritten am Besten gerecht. Erich Schlatter soll für die nächsten vier bis sechs Wochen im Psychiatriezentrum Rheinau untergebracht werden.
Erich Schlatter aus Schaffhausen - Foto: SRF1 |
Der Entscheid für die Verlegung Schlatters nach Rheinau ist gestern durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Schaffhausen (KESB) ergangen. In der Anhörung vor der KESB wurde von einer Dauer von vier bis sechs Wochen gesprochen. Wie Urs Wüthrich den Schaffhauser Nachrichten sagte, wolle man sich nicht gegen eine kurzfristige Unterbringung als solches wehren, wohl aber gegen den Vollzug im Hochsicherheitstrakt des Psychiatriezentrums Rheinau. Der Ort sei für Erich Schlatter stark vorbelastet und zudem sei er nicht hochgefährlich, sondern weise nur eine niedrige bis mittlere Gefährlichkeit auf. Es sei sehr ungewöhnlich, dass eine fürsorgerische Unterbringung in einem Hochsicherheitstrakt durchgeführt werde. Der Arzt, auf dessen Gutachten sich der Entscheid der KESB stütze, habe den Hochsicherheitstrakt selbst noch gar nie gesehen. Zudem sei die Unterbringung dort für den Steuerzahler unverhältnismässig teuer und schlage mit über 1'500 Fr. pro Tag zu Buche.
Update: Wie Erich Schlatters Finanzbeistand Urs Wüthrich heute gegenüber Radio Munot sagte, werde er den KESB Entscheid der Unterbringung im Psychiatrie Zentrum Rheinau vor dem Schaffhauser Obergericht anfechten. Aus seiner Sicht sei diese Unterbringung die schlimmstmögliche für Schlatter. Das Psychiatrie Zentrum sei wahrscheinlich nicht eingerichtet für Personen wie Erich Schlatter, welche eine fürsorgerische Unterbringung bräuchten. Solche Personen hätten mehr Rechte, als eine Person im Strafvollzug. Anders sieht dies die Präsidentin der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Schaffhausen, Christine Thommen. Wie sie gegenüber Radio Munot sagte, sei die Unterbringung in Rheinau eine angemessene Lösung und das Psychiatriezentrum Rheinau werde dem Schutzbedürfnis von Schlatter und dem Schutzbedürfnis von Dritten am Besten gerecht. Erich Schlatter soll für die nächsten vier bis sechs Wochen im Psychiatriezentrum Rheinau untergebracht werden.
1 Kommentar:
Wayne interessiert dä Typ?
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