Donnerstag, 26. September 2013

Geisterfahrer im A4 Tunnel in Schaffhausen

Am späteren Mittwochnachmittag (24.09.2013) hat ein „Geisterfahrer“ auf der A4-Stadttangente mit einem Auto mehrere Kollisionen verursacht. Dabei wurde eine Person leicht verletzt. Der genaue Unfallhergang wird von der Schaffhauser Polizei untersucht.


Um ca. 17.15 Uhr am späteren Mittwochnachmittag (24.09.2013) fuhr ein 43-jähriger Italiener mit einem Auto von Uhwiesen ZH durch den A4-Cholfirsttunnel in Richtung Thayngen. Aus noch unbekannten Gründen kam der Mann mit dem Auto auf die mittlere Fahrspur (Gegenverkehr) und kollidierte dort mit seinem Fahrzeug seitlich gegen ein korrekt entgegenfahrendes Auto, das von einem 38-jährigen Mazedonier gelenkt wurde.

Aus noch nicht geklärten Gründen setzte der Unfallverursacher seine Fahrt in der Folge auf der korrekten Fahrspur wieder fort, wobei er anschliessend auf der A4-Schrägseilbrücke – trotz doppelter Sicherheitslinie – einen Anhängerzug zu überholen versuchte. Bei diesem Überholmanöver bemerkte der mutmassliche „Geisterfahrer“, dass ihm ein Lieferwagen entgegenfuhr, der von einem 63-jährigen Polen gelenkt wurde, und versuchte diesem folglich mit einem Schwenkmanöver nach rechts, zurück auf seine Fahrspur, auszuweichen. Bei diesem Ausweichmanöver kollidierte er – Höhe Eingang Fäsenstaubstrassentunnel - mit seinem Auto rechtsseitig gegen den Lastwagenanhänger und linksseitig gegen den entgegenfahrenden Lieferwagen. Dessen Fahrer vollzog eine Vollbremsung, was der Fahrer des folgenden Autos, ein 27-jähriger Schweizer, zu spät bemerkte. In der Folge kollidierte dieser mit seinem Auto gegen den stillstehenden Lieferwagen.

Der Lieferwagenfahrer wurde bei dieser Auffahrkollision leicht verletzt. Die drei Unfallautos und der Lieferwagen mussten mit Sachschaden von einer privaten Bergungsfirma abtransportiert werden.

Aufgrund des Vorfalles waren der Cholfirststrassentunnel und der Fäsenstaubstrassentunnel bis ca. 20:00 Uhr für den Verkehr beidseitig gesperrt. Dieser musste durch die Stadt Schaffhausen umgeleitet werden.

Der genaue Unfallhergang wird von der Schaffhauser Polizei untersucht. Beim mutmasslichen Geisterfahrer wurde ein Blut- und Urinprobe angeordnet. Zudem wurde ihm der Führerausweis aberkannt. Der Mann muss sich nun vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen verantworten (Text und Bild: SHPol).

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen