Mittwoch, 31. Juli 2013

Die grössten Onlineshops der Schweiz - Liste

Bei den Onlineshops in der Schweiz hat sich viel getan in den letzten 15 Jahren. Um die Jahrtausendwende ging es los, dass Onlineshops in grossen Stil aufgezogen wurden. Es herrschte Goldgräberstimmung, jeder wollte modern sein, nichts verpassen und seine Waren (auch) über das Internet anbieten. Viele Unternehmen, die online extrem populär waren, verschwanden dann nachher wieder vom Markt. Man hatte sich verkalkuliert, namentlich bei den günstigen Preisen nicht beachtet, dass man bei defekten Geräten später noch Support-Leistungen erbringen muss, welche die Firma ebenfalls viel Geld kosten.

Anfang der 2000er Jahre war etwa der Architronic.ch Onlineshop für Computer und Zubehör sowie Heimelektronik extrem populär. Jeder Pendler kannte ihn aus der Gratiszeitschrift 20min. Hier wurden mehrfach ganzseitige Publireportagen abgedruckt, bis auch dem verschlafensten Pendler der Name ein Begriff war. Heute gibt es Architronic nicht mehr, Brack.ch übernahm den Shop 2009 und machte ihn kurze Zeit später dicht.

Andere bekannte Namen in der Schweizer Onlineshopwelt verschwanden ebenfalls urplötzlich. Spartacus.ch, der Preiskämpfer unter den Elektronik und Haushalt Giganten, kämpft heute nicht mehr, bei Bestkauf.ch gibt es auch nichts mehr zu kaufen und Elektronikhändler Byte-Line ging 2006 Konkurs (siehe Meldung).Vor Kurzem hat es dann auch noch powerCH erwischt, der Onlineshop ging im Mai 2013 Konkurs (siehe Meldung).

Selbstverständlich gibt es im blühenden Onlinehandel aber auch florierende Geschäfte, schliesslich ist das jährliche Umsatzwachstum im Onlinemarkt spektakulär und lag in Deutschland im Jahre 2012 bei ganzen 27% (Quelle 1, 2). Mit Digitec.ch hat sich Migros den grössten Schweizer Onlineshop für Unterhaltungselektronik gekrallt (550 Millionen Fr. Umsatz pro Jahr, Quelle), nach dem Coop mit Microspot.ch innert kürzester Zeit sehr erfolgreich wurde (87 Millionen Fr. Umsatz pro Jahr, Quelle). Weitere grosse Onlineshops im Unterhaltungselektronik-Sortiment sind Brack.ch (120 Millionen Fr. Umsatz pro Jahr, Quelle), Arp.ch und Distrelec.ch mit jeweils 95 Millionen Fr. Umsatz pro Jahr (Quelle) und Steg-PC.ch mit 70 Millionen Fr. Umsatz pro Jahr. Der Schaffhauser Onlineshop PCP.CH bringt es immerhin noch auf 40 Millionen Fr. Umsatz pro Jahr (Quelle).

PCP.CH Schaffhausen generiert immerhin 40 Millionen Fr. Umsatz pro Jahr
Viele der traditionellen Filialen-Ketten versuchen, einen eigenen Onlineshop möglichst gut mit dem stationären Handel zu verknüpfen. So kann man bei Exlibris etwa alle online bestellen Artikel auch in der nächsten Filiale abholen oder in der Filiale aus dem grossen Onlineshop-Sortiment bestellen. Mittlerweile generiert Exlibris etwa einen Drittel des Umsatzes (ca. 60 Millionen von ca. 170 Millionen Fr. Gesamtumsatz pro Jahr, Quelle) online und schliesst im Jahr 2013 ganze 20 Filialen, die unrentabel sind (Quelle).


In der folgenden Liste sind die umsatzstärksten Onlineshops der Schweiz aufgeführt. Die Beträge basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen (bei den umsatzstärksten wird auf die Quellen verwiesen, alle übrigen angegebenen Umsätze lassen sich ergooglen). Es handelt sich um Näherungswerte, so dass man die Umsätze der Onlineshops ungefähr einordnen kann. Die Liste geniesst keinen Anspruch auf Vollständigkeit und die realen Umsätze können abweichen. Es ist der Umsatz aufgeführt, welcher mit Verkäufen über das Internet erwirtschaftet wurde. Herkömmliche Einkäufe in Filialen ohne Beteiligung des Internets werde nicht beachtet. Bei Aktionsplattformen wie Ebay sind die Verkäufe der privaten Anbieter mit einberechnet. Bei Swiss.com und SBB.ch besteht der Umsatz beispielsweise hauptsächlich aus online verkauften Billetts, bei Travel.ch aus verkauften Pauschalreisen und Hotelbuchungen, bei Nespresso.ch aus Kaffekapseln usw.

1. Swiss.com ------------------- 1'100 Millionen Fr. Umsatz (Quelle)
2. Ricardo.ch -------------------- 700 Millionen Fr. Umsatz (Quelle)
3. Digitec.ch --------------------- 550 Millionen Fr. Umsatz (Quelle)
4. SBB.ch ------------------------- 242 Millionen Fr. Umsatz (Quelle)
5. Nespresso.ch ----------------- 240 Millionen Fr. Umsatz (Quelle)
6. Ebay.ch ------------------------ 192 Millionen Fr. Umsatz (Quelle)
7. Zalando.ch -------------------- 160 Millionen Fr. Umsatz (Quelle)
8. Leshop.ch --------------------- 150 Millionen Fr. Umsatz (Quelle)
9. Ebookers.ch ------------------ 138 Millionen Fr. Umsatz (Quelle)
10. Brw.ch ------------------------ 120 Millionen Fr. Umsatz (Quelle)
11. Brack.ch ---------------------- 120 Millionen Fr. Umsatz (Quelle)
12. Coop@Home ----------------- 96 Millionen Fr. Umsatz (Quelle)
13. Arp.ch -------------------------- 95 Millionen Fr. Umsatz (Quelle)
14. Distrelec ------------------------ 95 Millionen Fr. Umsatz (Quelle)
15. Dell.ch -------------------------- 95 Millionen Fr. Umsatz (Quelle)
16. Amazon.com ------------------- 90 Millionen Fr. Umsatz (Quelle)
17. Microspot.ch ------------------- 87 Millionen Fr. Umsatz (Quelle)
18. Lyreco.ch ----------------------- 75 Millionen Fr. Umsatz (Quelle)
19. Travel.ch ------------------------ 70 Millionen Fr. Umsatz (Quelle)
20. Steg-PC.ch ---------------------- 70 Millionen Fr. Umsatz (Quelle)
21. Exlibris.ch ----------------------- 60 Millionen Fr. Umsatz (Quelle)
22. Reifendirekt.ch ----------------- 55 Millionen Fr. Umsatz
23. Nettoshop.ch -------------------- 50 Millionen Fr. Umsatz
24. Office-world.ch ------------------ 45 Millionen Fr. Umsatz
25. Laredoute.ch --------------------- 45 Millionen Fr. Umsatz
26. Kaiserkraft.ch -------------------- 45 Millionen Fr. Umsatz
27. Opo.ch ----------------------------- 45 Millionen Fr. Umsatz
28. PCP.ch ----------------------------- 40 Millionen Fr. Umsatz (SH.net Artikel)
29. Jelmoli.ch ------------------------ 40 Millionen Fr. Umsatz
30. Conrad.ch ------------------------ 40 Millionen Fr. Umsatz
31. Fust.ch ---------------------------- 40 Millionen Fr. Umsatz
32. Interdiscount.ch --------------- 40 Millionen Fr. Umsatz
33. Heine.ch ------------------------- 40 Millionen Fr. Umsatz
34. Hotelplan.ch -------------------- 40 Millionen Fr. Umsatz
35. Kuoni.ch ------------------------- 40 Millionen Fr. Umsatz
36. Tschibo.ch ---------------------- 40 Millionen Fr. Umsatz
37. Ticketcorner.ch ---------------- 40 Millionen Fr. Umsatz
38. Zurrose.ch ----------------------- 40 Millionen Fr. Umsatz
39. Weltbild.ch ---------------------- 38 Millionen Fr. Umsatz
40. Buch.ch --------------------------- 37 Millionen Fr. Umsatz
41. Thalia.ch ------------------------- 37 Millionen Fr. Umsatz
42. Bettybossi.ch -------------------- 37 Millionen Fr. Umsatz
43. Deindeal.ch ---------------------- 36 Millionen Fr. Umsatz
44. Geschenkidee.ch --------------- 35 Millionen Fr. Umsatz
45 Hawk.ch ----------------------------- 35 Millionen Fr. Umsatz
46. Ikea.ch ------------------------------ 35 Millionen Fr. Umsatz
47. Iba.ch ------------------------------- 31 Millionen Fr. Umsatz
48. Swisscom.ch --------------------- 30 Millionen Fr. Umsatz
49. Fashionfriends.ch -------------- 30 Millionen Fr. Umsatz
50. Vac.ch ------------------------------ 30 Millionen Fr. Umsatz
51. Vedia.ch ---------------------------- 30 Millionen Fr. Umsatz
52. Apple.ch --------------------------- 30 Millionen Fr. Umsatz
53. Babywalz.ch ---------------------- 25 Millionen Fr. Umsatz
54. Bronprix.ch ----------------------- 25 Millionen Fr. Umsatz
55. Manor.ch ------------------------- 24 Millionen Fr. Umsatz
56. Sportscheck.ch ------------------- 24 Millionen Fr. Umsatz
57. Azone.ch -------------------------- 24 Millionen Fr. Umsatz
58. Fleurop.ch ------------------------- 24 Millionen Fr. Umsatz
59. Moevenpick-wein.ch ------------ 24 Millionen Fr. Umsatz
60. Cornelia.ch ------------------------ 24 Millionen Fr. Umsatz
61. Delinat.ch ------------------------- 24 Millionen Fr. Umsatz
62. Impo.ch ----------------------------- 24 Millionen Fr. Umsatz
63. Lastminute.ch --------------------- 24 Millionen Fr. Umsatz
64. Manufactum.ch ------------------- 24 Millionen Fr. Umsatz
65. Ronja.ch --------------------------- 24 Millionen Fr. Umsatz
66. Schmuck.ch ----------------------- 24 Millionen Fr. Umsatz
67. Ticketino.ch ----------------------- 24 Millionen Fr. Umsatz
68. Vacando.ch ------------------------ 24 Millionen Fr. Umsatz
69. Veloplus.ch ----------------------- 24 Millionen Fr. Umsatz
70. Cede.ch ---------------------------- 22 Millionen Fr. Umsatz
71. Citydisc.ch ------------------------- 22 Millionen Fr. Umsatz
72. Soundmedia.ch ------------------- 22 Millionen Fr. Umsatz 
73. iFolor.ch ---------------------------- 22 Millionen Fr. Umsatz
74. Buchhaus.ch ----------------------- 22 Millionen Fr. Umsatz
75. Angela-Bruderer.ch --------------- 22 Millionen Fr. Umsatz
76. Conforama.ch ---------------------- 22 Millionen Fr. Umsatz
77. Eboutic.ch --------------------------- 22 Millionen Fr. Umsatz
78. Wog.ch ------------------------------- 20 Millionen Fr. Umsatz
79. Starticket.ch -------------------------20 Millionen Fr. Umsatz 
80. Postshop.ch ------------------------- 18 Millionen Fr. Umsatz
81. Techmania.ch ----------------------- 18 Millionen Fr. Umsatz
82. Quelle.ch ---------------------------- 18 Millionen Fr. Umsatz
83. Ackermann.ch ---------------------- 18 Millionen Fr. Umsatz
84. Books.ch ------------------------------18 Millionen Fr. Umsatz
85. Tui.ch ---------------------------------- 18 Millionen Fr. Umsatz
86. Madeleine-mode.ch --------------18 Millionen Fr. Umsatz
87. Selection-Schwander.ch ------- 18 Millionen Fr. Umsatz
88. Mediamarkt.ch --------------------- 17 Millionen Fr. Umsatz
89. Melectronics.ch -------------------- 16 Millionen Fr. Umsatz
90. Logitech.ch ------------------------- 15 Millionen Fr. Umsatz
91. Espritshop.ch ----------------------- 15 Millionen Fr. Umsatz
92. Fnac.ch ------------------------------- 15 Millionen Fr. Umsatz
93. Super-discount.ch ---------------- 15 Millionen Fr. Umsatz
94. Urech.com -------------------------- 15 Millionen Fr. Umsatz
95. Evl.ch ----------------------------------13 Millionen Fr. Umsatz
96. Kidoh.ch ------------------------------12 Millionen Fr. Umsatz
97. Dress-for-less.ch -------------------- 12 Millionen Fr. Umsatz
98. Enovo.ch ------------------------------- 10 Millionen Fr. Umsatz
99. Pearl.ch -------------------------------- 9 Millionen Fr. Umsatz
100. Ohc24.ch ------------------------------ 9 Millionen Fr. Umsatz

Die Auflistung besteht aus Näherungswerten, die nicht verbindlich sind. Wer aktuellere resp. genauere oder korrektere Umsatzzahlen eines Anbieters hat, kann diese uns gerne zukommen lassen (siehe Blog-Impressum auf der rechten Seite).

Montag, 22. Juli 2013

Schaffhausen im Atomium

Das Atomium in Brüssel - gesehen hat es wahrscheinlich so ziemlich jeder schon einmal irgendwo auf einer Abbildung oder im Fernsehen. Doch was ist das Atomium überhaupt?

Das Atomium Gebäude wurde damals zur Weltausstellung 1958 errichtet. Die Expo 58 war die erste Weltausstellung nach dem zweiten Weltkrieg, welcher 1945 endete. Der belgische Ingenieur André Waterkeyn kreierte das Atomium als Symbol für das Atomzeitalter und die friedliche Nutzung der Kernenergie. Errichtet wurde es schliesslich unter der Leitung der Architekten André und Jean Polak.

Das Atomium wirkt auf Abbildungen häufig recht klein, hat jedoch enorme Ausmasse. So ist es 102 Meter hoch und die einzelnen Kugeln weisen einen Durchmesser von 18 Metern auf. Die Kugeln sind über 23 Meter lange Röhren mit einem Durchmesser von 3.3 Metern miteinander verbunden. Ausserdem verfügt das Atomium über einen blitzschnellen Aufzug, welcher den Besucher in nur 23 Sekunden in die oberste Kugel befördert.


Die Eingänge der Röhren sehen aus wie die Höhle des Löwen, in der ein heisses Feuer lodert, was alles verschlingt, das sich hinein wagt. In den Kugeln selbst gibt es Ausstellungen und es finden multimediale Präsentationen statt.


Traut man sich nach der ersten Kugel dann doch in solch einen feurig-roten Gang hinein, kommt man sich vor wie bei Scotty auf der Enterprise im Maschinenraum in einer Jefferies-Röhre.


Ab März 2004 wurde das Atomium renoviert und es wurden unter anderem die Aluminiumverkleidungen durch rostfreie Edelstahlbleche ersetzt. Seit dem 18. Februar 2006 strahlt das Atomium nun wieder in vollem Glanz und ist auch für den Publikumsverkehr wieder geöffnet.

Doch auch neben dem Atomium wird einem nicht langweilig, denn direkt angrenzend befindet sich das Mini-Europe - ein ähnliches Projekt wie Swiss Miniatur im Tessin, nur eben mit Miniaturen aus ganz Europa. Empfangen wird man im Park von so etwas ähnlichem wie der Euro-Maus im Europapark - nur heisst das Maskottchen hier Mini-Europe und ist eine Art Schildkröte.


Die Miniaturen sind aufwendig gestaltet, hier zum Beispiel das Brandenburger Tor inkl. Berliner Mauer.


Überall fahren irgendwelche kleinen Modelleisenbahnen, Lastwagen und Modellautos umher.


Die Modellbote kann man auch selbst steuern.


...zudem gibt es Nachbildungen von den berühmten Riesenkatzen ;-)


Der Miniatur Eiffelturm ist ein Riesending!


Big Ben Theory


stillgestanden!


Der Vesuv Vulkan am Golf von Neapel bei Pompei ist einer der letzten aktiven Vulkane auf dem europäischen Festland. Der letzte grosse Ausbruch war 1944 und per Knopfdruck kann man in auch hier jederzeit wieder ausbrechen lassen...


Irgendwann hat jeder Spass ein Ende - und so schliesst Mini-Europe am 31. August 2013 für immer seine Tore. Schade eigentlich, ist ne coole Sache, die Schaffhausen.net jedermann gerne empfehlen kann. Wer also in den nächsten 40 Tagen in der Nähe sein sollte, schaut am besten mal vorbei, danach ist definitiv Schluss!

Donnerstag, 18. Juli 2013

PCP.CH Schaffhausen baut schnellsten PC der Schweiz

Der Schaffhauser Onlineshop PCP.CH hat den schnellsten Gamer-PC der Schweiz gebaut. Unter der Marke BeckPC bietet die PCP.CH AG massgeschneiderte Computer an. Dies ist vor allem für Hardcore-Gamer wichtig, denn sie benötigen für die neusten 3D Spiele die maximal verfügbare Power. Nur so können die aufwändigen Spiele in der höchsten Auflösung perfekt gespielt werden. PCP.CH gewann den Swiss Assembler Award 2013 in der Kategorie "High Performance". Die Beck PC Höllenmaschine gilt als aktuell schnellster PC der Schweiz und hat einen Wert von sage und schreibe 13'000 Fr.

BeckPC - Schnellster PC der Schweiz von PCP.CH Schaffhausen
Das High End Gerät basiert auf einem Asus Rampage IV Extreme Mainboard und ist mit dem neusten Intel Core i7-3970X Prozessor bestückt. Zudem verfügt die Monstermaschine auch noch über drei Nvidia Geforce GTX Grafikkarten. High Performance 32 GB Arbeitsspeicher und eine blitzschnelle SSD Festplatte mit 512 GB sorgen für einen weiteren Geschwindigkeitsschub. Um die enorme Leistung erreichen zu können, mussten die Komponenten übertaktet werden. Da dadurch eine erhöhte Abwärme produziert wird, muss der Rechner mit einer eigens dafür gebauten Wasserkühlung abgekühlt werden. Diese arbeitet über zwei getrennte Kreisläufe und konnte durch Massanpassung direkt in das Gehäuse integriert werden, so dass kein externer Kühlturm benötigt wird.

Die übertakteten Komponenten müssen mit einer Wasserkühlung gekühlt werden
PCP.CH hat ca. 80 Arbeitsstunden in den schnellsten PC der Schweiz investiert. Die Fachjury des Swiss Assembler Awards 2013 rund um den Prozessorhersteller Intel, Mainboard-Bauer Asus und Ram-Anbieter Kingston ermittelte den schnellsten PC durch über 10 verschiedene Geschwindigkeitstests.

Siegerehrung - PCP.CH Schaffhausen baut schnellsten PC der Schweiz
Der schnellste PC der Schweiz kann nun auch gekauft werden - wer ihn jedoch besitzen möchte, muss sich beeilen. PCP.CH spendet den ausgezeichneten Computer im Wert von 13‘000 Franken für einen guten Zweck: Bis 26. Juli 2013 findet die Versteigerung in Zusammenarbeit mit 20 Minuten statt – zugunsten der Stiftung Theodora, welche kranken Kindern im Spital ein Geschenk des Lachens macht. Die Stiftung Theodora verfolgt seit 1993 das Ziel, das Leiden von Kindern im Spital durch Freude und Lachen zu lindern. Im letzten Jahr schenkten die Spitalclowns auf mehr als 84‘000 Kinderbesuchen den kleinen Patienten ein Lachen und Momente des Glücks. Die als gemeinnützig anerkannte Stiftung ersucht um keinerlei staatliche Subventionen. Damit die wöchentlichen Clownbesuche weitergeführt werden können, ist die Stiftung auf die Unterstützung von Spendern und Sponsoren angewiesen.

Das aktuell höchste Gebot für den High End PC liegt bei:

9'530 Fr. (18. Juli 2013, 19:00 Uhr).

Mitsteigern kann man hier.

PCP.CH bietet unter der Marke BeckPC eigene Rechner an, die der Kunde nach Belieben selber konfigurieren kann. Vor allem Gamer und Grafiker wissen oft ganz genau, aus welchen Komponenten der Computer gebaut werden soll. Sie schätzen die hohe Qualität, die dank eigener Montage und 24 Stunden Dauertest garantiert werden kann. Ausserdem sind die massgeschneideten PCs bei weitem schneller als die handelsüblichen Computer vom Fliessband mit Standardkonfiguration. PCP.CH ist in Schaffhausen fest verwurzelt und wurde bereits 1998, also vor 15 Jahren, von einer Handvoll Kantischülern in Schaffhausen gegründet.

Das PCP.CH Team im Jahr 2000 (Martin Kern und Urban Weber oben,
Lorenz Weber, Benjamin Neuhoff, Jonas Tappolet, Beat Hochheuser unten).
Zunächst gab es nur einen kleinen Computer-Laden in der Schaffhauser Webergasse, später wurde als Nebengeschäft ein PC Onlineshop eröffnet. Da der Umsatz aus dem Onlineshop in kürzester Zeit sehr stark anstieg und man das Potential des Verkaufs von Waren über das Internet sehr früh erkannte, wurde der Webshop von den Schaffhauser Computerexperten sehr stark ausgebaut. Der Onlineshop verfügt heute über ein beachtliches Sortiment und einen sehr hohen Bestellkomfort. PCP.CH Schaffhausen gehört zu den langjährigsten Anbietern im hart umkämpften Onlinemarkt. Dank der Expansion in die EU und einem exzellenten Kundenservice konnte der Jahresumsatz während den letzten 5 Jahren auf 40 Mio. Franken verdoppelt werden.

Kultursommer in Schaffhausen

Theaterfreunde aufgepasst: Derzeit findet auf dem Herrenacker in Schaffhausen der Kultursommer statt. Anlass dafür ist, dass das Schaffhauser Sommertheater 30 Jahre alt wird. Wie bereits vor 5 Jahren finden auf verschiedenen Bühnen spannende Vorführungen statt: Im Zirkuszelt auf dem Herrenacker und im ehemaligen Hotel Restaurant Tanne.

Da Anfang August auf dem Herrenacker auch “Stars in Town“ stattfindet, wurde das Sommertheater vorverschoben und findet in den ersten drei Sommerferienwochen statt.                    


Die Vorführungen laufen bereits.  Hier geht's zum Programm.

Als kleine Vorgeschmack für Theaterfreunde hier ein Bericht aus den Schaffhauser Nachrichten von Hermann-Luc Hardmeier über eines der Theater vom Dienstagabend. Viel Spass beim Lesen und nicht vergessen: Tickets kaufen und Theater geniessen!


Wenn der Packt mit dem Teufel richtig schiefgeht
Das Zirkuszelt des Kultursommers platzte am Dienstagabend aus allen Nähten. 150 Gäste wollten die diabolische „schwarze Spinne“ sehen.
(Bild: Selwyn Hoffmann, SN)

„Aaargh!“ - Mit einem Schrei, der durch Mark und Bein ging, eröffnete das Theater Sgaramusch ihr Stück „die schwarze Spinne“ im Theaterzelt auf dem Herrenacker. Das Zelt war bis auf den letzten Platz besetzt, knapp 150 Zuschauer wollten das Werk sehen, welches den Schweizer Autor Jeremias Gotthelf berühmt gemacht hatte und vor Tod und Schrecken nur so strotzt. Der Schrei "gehörte" einer Bäuerin, die von einer Spinne attackiert wurde. Mit letzter Kraft sperrte sie das achtbeinige Insekt ins Tischbein und versiegelte das kleine Gefängnis. Danach starb sie an den Folgen des Spinnenbisses. Die Szene war eigentlich der Schluss der Geschichte, die von den drei Schauspielern Nora Vonder Mühll, Stefan Colombo und Olifr Maurmann aufgeführt wurde. Die drei spielten sensationell packend und illustrierten ihre Erzählungen mit weissen Bastelbögen. Diese Bastelbögen waren nicht nur sehr amüsant, sondern halfen auch die vielen Zeit- und Ortssprünge für die Zuschauer nachvollziehbar zu machen. Doch der Reihe nach: Ein finsterer Ritter quälte ein armes Bauerndorf mit dem Bau einer Burg und wollte innert kürzester Zeit 100 Bäume versetzen lassen. Die Aufgabe war für die Landwirte unmöglich und so schloss die zugezogene Christine einen Pakt mit dem Teufel: Im Gegenzug für das nächstgeborene Kind erlöste er das Dorf von der Aufgabe. Luzifer besiegelt den Packt mit einem Kuss auf die Wange von Christine. Mit einer List wollten die Bauern sodann den Teufel um seine Beute bringen: Jedes Kind wurde gleich nach der Geburt getauft. Beim ersten Kind schmerzte die Wange von Christine fürchterlich, beim zweiten Kind platzte die Wange. Tausende Spinnen schlüpften und töteten alle Kühe des Dorfes. Beim dritten Kind wurde Christine selber zur Spinne. Sie brachte Tod und Verderben über das Dorf. Erst die letzte Dorfbewohnerin schafft es, die Spinne einzusperren. Eine fürchterliche Geschichte, die aber spannend in der Interpretation ist. „Wir wollten einmal etwas richtig Böses spielen“, erklärte Schauspieler Stefan Colombo gegenüber den "Schaffhauser Nachrichten". Doch ihn reizte nicht nur die Boshaftigkeit der Spinne, sondern auch die Botschaft der Geschichte: „Was böse ist, das ist auch immer eine Frage des Standpunktes.“, so Colombo. Jeremias Gotthelf, der eigentlich Albert Bitzius hiess, war im richtigen Leben Pfarrer. Für ihn war natürlich der Teufel der Inbegriff der Boshaftigkeit, doch geht es in diesem Stück nicht nur um Religion. „Die Dorfbewohner überlegen sich, ob sie ein Kind zum Wohle des ganzen Dorfes opfern dürfen“, so Colombo. „Auch stellt sich die Frage, ob Christine Schuld an der Tragödie ist.“ Diese Fragen werden nicht beantwortet. Es geht um moralische Standpunkte. Das Publikum muss selber entscheiden, was richtig und falsch ist. Insofern war es auch sehr gelungen, dass die Schauspieler zum Schluss die Verantwortung zur Bewachung der Spinne im Tischbein den Zuschauern überliessen und sich, begleitet von düsterer Schwiizerörgerli-Musik, von der Bühne stahlen.

von Hermann-Luc Hardmeier

Mittwoch, 3. Juli 2013

Erich Schlatter - Keine Verlängerung der Massnahme

Heute um 14:00 Uhr fand vor dem Schaffhauser Kantonsgericht die öffentliche Verhandlung zum Fall Erich Schlatter statt. Die Verhandlung wurde einberufen, da die vom Kantonsgericht angeordnete Massnahme, in deren Vollzug sich Erich Schlatter derzeit befindet, alle 5 Jahre vom betreffenden Gericht überprüft werden muss. Diese Überprüfung durch das Schaffhauser Kantonsgericht stand nun heute, am Mittwoch 3. Juli 2013 um 14:00 Uhr, an.

Das Schaffhauser Stadtoriginal Erich Schlatter - Foto: SRF DOK Reporter
Die Verhandlung mit Erich Schlatter dauerte bis etwa 16:00 Uhr. Danach hatte sich das Kantonsgericht zur Beratung zurückgezogen um dann schliesslich um 18:00 Uhr das Urteil zu verkünden. Das Kantonsgericht hat entschieden, dass die Massnahme nicht verlängert wird. Gegen diesen Entscheid kann die Staatsanwaltschaft Schaffhausen nun das Rechtsmittel ergreifen, ansonsten wird der Entscheid rechtskräftig. Falls die Staatsanwaltschaft kein Rechtsmittel einlegt, wird Erich Schlatter laut Radio Munot bereits in rund 20 Tagen ein freier Mann sein. Wie der zuständige Staatsanwalt Peter Sticher gegenüber Radio Munot sagte, überlege er sich in den nächsten Tagen, ob er das Rechtsmittel ergreifen werde.

Update: Staatsanwalt Peter Sticher hat kein Rechtsmittel ergriffen. Somit wurde der Entscheid des Kantonsgerichts rechtskräftig und Erich Schlatter ist seit Dienstag, 16. Juli 2013, ein freier Mann.

Weitere Infos zur Freilassung von Erich Schlatter auch hier im Fernsehbeitrag des Schweizer Fernsehens.



Nach eigener Aussage möchte Erich Schlatter nun erst einmal nach Frankreich reisen, um sich dort von den Strapazen zu erholen. Ob und wann er nach Schaffhausen zurückkehre sei offen.

Dienstag, 2. Juli 2013

Was dürfen Türsteher und was dürfen sie nicht?

In unserer Reihe: "Recht und Unrecht in Schaffhausen" widmen wir uns heute dem Thema: "Was dürfen Türsteher und was dürfen sie nicht?". Die juristischen Fragen können uns von unseren Lesern eingesendet werden (siehe Blogimpressum rechts). Sie werden vom Schaffhauser Rechtsanwalt Beat Hochheuser für Schaffhausen.net beantwortet.

Was dürfen Türsteher und was dürfen sie nicht?
Die Frage, was private Sicherheitsleute dürfen und was sie nicht dürfen, stellt sich besonders häufig im Ausgangsleben. Die Security wird vom Clubbetreiber angestellt und ist für die Sicherheit an einer Veranstaltung wie zum Beispiel einer Party oder einem Konzert besorgt. Dabei geht es darum, dass sich die Türsteher in erster Linie darum kümmern, dass die Hausregeln von den Gästen eingehalten werden. Um die Hausregeln durchzusetzen dürfen die Sicherheitsleute aber grundsätzlich keine Gewalt und andere Zwangsmassnahmen anwenden. Gerät die Situation ausser Kontrolle, so haben die Sercuritas die Schaffhauser Polizei zu kontaktieren, denn das Gewaltmonopol liegt beim Staat und wird im Regelfall durch die Polizei wahrgenommen.


Um die Hausregeln durchzusetzen haben die privaten Sicherheitsleute zunächst einmal die Möglichkeit, Personen den Zutritt zur Veranstaltung von Anfang an zu verweigern. Dies auch ohne Angabe von Gründen. Wenn sie einem Partygast den Zugang gewähren und sich dieser nachher nicht korrekt verhält, hat die Security die Möglichkeit, den Partygast der Veranstaltung zu verweisen. Dem Verweis der Security muss der Partygast im Allgemeinen jedoch aus eigenen Stücken nachkommen. Tut der Partygast dies trotz Aufforderung nicht, dürfen die Sicherheitsleute grundsätzlich keine Gewalt anwenden, denn Gewalt darf jeweils nur als äusserstes Mittel angewendet werden und die Gewaltanwendung muss stets verhältnismässig sein (vgl. auch Art. 200 StPO).

Bei den angestellten Sicherheitsleuten handelt es sich um keine Polizisten. Somit ist es der Security - wie anderen Privatpersonen ebenfalls - im Allgemeinen nicht gestattet, Gewalt anzuwenden. Selbstverständlich gibt es von diesem Grundsatz Ausnahmen (die im Übrigen auch für alle anderen Privatpersonen gelten):

Notwehr (Art. 15 StGB): Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Umständen angemessenen Weise abzuwehren.

Notstand (Art. 17 StGB): Wer eine mit Strafe bedrohte Tat begeht, um ein eigenes oder das Rechtsgut einer anderen Person aus einer unmittelbaren, nicht anders abwendbaren Gefahr zu retten, handelt rechtmässig, wenn er dadurch höherwertige Interessen wahrt.

Vorläufige Festnahme durch Privatpersonen (Art. 218 StPO): Kann polizeiliche Hilfe nicht rechtzeitig erlangt werden, so sind Private berechtigt, eine Person vorläufig festzunehmen, wenn sie diese bei einem Verbrechen oder Vergehen auf frischer Tat ertappt oder unmittelbar nach der Begehung einer solchen Tat angetroffen haben. Die vorläufig festgenommene Person ist so rasch als möglich der Polizei zu übergeben.

Im Allgemeinen darf Gewalt aber auch bei diesen Ausnahmen nur als äusserstes Mittel angewendet werden und die Gewaltanwendung muss stets verhältnismässig sein (vgl. Art. 200 StPO).

Zum Veranschaulichen der Gesetzesregeln hier einige Beispiele:

Beispiel 1: Missachtung des Rauchverbots
In einem Club, in welchem man laut den Hausregeln nicht rauchen darf, zündet sich an einer Hip Hop Party ein kräftig gebauter Partybesucher eine Zigarette an und raucht diese auf der Tanzfläche. Ein Security bemerkt dies und fordert den Partygast auf, die Zigarette auszumachen. Der Partybesucher meint, er lasse sich hier von einem daher gelaufenen Sicherheitsmann sicher nichts sagen. Er sei ein spezieller Freund des DJs und könne hier machen, was er wolle. Der Türsteher lässt sich dies nicht gefallen, überwältigt den Partygast mit einem unerwarteten Schlag und nimmt diesen anschliessend in den Schwitzkasten, um ihn aus dem Club zu befördern. Darf der Security dies?

Nein, die Gewaltanwendung des Türstehers war klar unverhältnismässig und somit unzulässig.

Beispiel 2: Security wird von Partygast geschlagen
An einer Party hat ein Partygast schon ziemlich viel getrunken und beschimpft andere Partygäste lautstark. Ein Türsteher bekommt dies mit. Um spätere Eskalationen zu verhindern, bittet er den Partygast freundlich, den Club zu verlassen. Der Partygast empfindet dieses Vorgehen als eine bodenlose Frechheit und beginnt auf den Türsteher heftig einzuschlagen. Der Türsteher setzt das Mindestmass an Gewalt an, um den Angriff des betrunkenen Partygasts abzuwehren. Darf der Security dies?

Ja, das darf er. Hier greift die Ausnahme der oben erwähnten rechtfertigenden Notwehr. Der Türsteher wurde ohne Recht angegriffen und ist somit berechtigt, den Angriff in einer den Umständen angemessenen Weise abzuwehren (Art. 15 StGB). Da der Security laut Sachverhalt nur das Mindestmass an Gewalt angewendet hat, hat er zudem verhältnismässig gehandelt (vgl. Art. 200 StPO) und es liegt kein Notwehrexzess vor.

Beispiel 3: Partygast wird geschlagen und Türsteher greift ein
An einer Party bekommt ein Türsteher mit, wie ein grosser, kräftig gebauter Partybesucher zu einem anderen kleinen und schmalen Partygast von schwacher Statur mit reichlich Pickeln im Gesicht sagt, dass ihm seine Visage nicht gefalle und eine "Fuust id Fresse" diese nur noch verschönern könnte. Sodann beginnt er auch umgehend mit seiner kostenlosen Verschönerungskur und schlägt wild auf den anderen Partygast ein, der noch gar nicht ganz begriffen hat, wie ihm geschieht und auch schon stark blutet. Der Security setzt das Mindestmass an Gewalt an, um den Angriff des bulligen Partygasts auf den zierlichen Partybesucher zu beenden. Darf der Security dies?

Ja, das darf er. Bei diesem Sachverhalt kommt ebenfalls eine Ausnahme (Notwehrhilfe, Art. 15 StGB) zum Zuge. Der Security greift ein, um den Angriff auf eine anderen Person abzuwehren. Da der Türsteher laut Sachverhalt nur das Mindestmass an Gewalt anwendet hat, war seine Handlung verhältnismässig (vgl. Art. 200 StPO).

Beim Artikel "Was dürfen Türsteher und was dürfen sie nicht?" handelt es sich um einen Beitrag aus der Serie "Recht und Unrecht in Schaffhausen", welche regelmässig auf Schaffhausen.net erscheint und häufige Rechtsfragen sowie populäre Rechtsirrtümer behandeln. Die Fragen werden vom Schaffhauser Anwalt lic. iur. Beat Hochheuser beantwortet. Die Lösungsvorschläge sind für juristische Laien konzipiert und loten deshalb freilich nicht jedes dogmatische Problem aus. Auf die Darstellung von Kontroversen in Lehre und Rechtsprechung wird in diesem Rahmen bewusst grundsätzlich verzichtet. Die Erklärungen beschränken sich auf die Erörterung der wesentlichsten Fragen und beschreiben eine mögliche Lösung der Fragestellung. Die Erläuterungen gelten freilich nicht nur für Schaffhausen, sondern für die gesamte Schweiz (ausser es ist kantonales oder kommunales Recht betroffen, dann weisen wir jeweils darauf hin). Themenwünsche für künftige Ausgaben können gerne per Email eingereicht werden (siehe Blog-Impressum auf der rechten Seite).