Die Schaffhauser Polizei hat mit Unterstützung der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen und des Grenzwachtkorps am Mittwochmorgen (29.05.2013) die Asylunterkunft in Buch kontrolliert. Die Polizisten verhafteten fünf Männer und stellten eine geringe Menge an Betäubungsmitteln sowie gestohlene Mobiltelefone sicher.
Bei einer mehrstündigen Hausdurchsuchungsaktion der Asylunterkunft in Buch am Mittwochmorgen (29.05.2013) kontrollierte die Schaffhauser Polizei die Bewohner und deren Zimmer. Auslöser für diese Aktion waren vermehrt deliktische Handlungen begangen durch Bewohner der Asylunterkunft in den Bereichen Betäubungsmittelgesetz und Vermögensdelikte, die im Frühjahr 2013 festgestellt werden mussten. Den Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsbefehl für diese Aktion hatte die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen, die ebenfalls an dieser Kontrolle teilnahm, ausgestellt. Unterstützt wurde die Hausdurchsuchung zudem von Spezialisten des Grenzwachtkorps. Mitunter ein Ziel der Aktion war es, die Mehrheit der nichtrenitenten und sich korrekt verhaltenden Asylsuchenden zu schützen bzw. von den vereinzelten Delinquenten zu trennen.
Nebst einer geringen Menge Marihuana stellte die Schaffhauser Polizei vier gestohlene Mobilfunktelefone sicher, die keiner Einzelperson zugewiesen werden konnten. Zwei Männer wurden wegen Besitzes des sichergestellten Marihuanas verzeigt und vorübergehend inhaftiert. Sie wurden wegen Verstössen gegen die Hausordnung von der Leitung der Asylunterkunft mit Hausverbot belegt. Gemäss den neusten beschlossenen Massnahmen führt dies zu einer Eingrenzung in die dafür vorgesehenen Räume im Ebnatfeld in der Stadt Schaffhausen. Ein Betäubungsmittelspürhund der Schaffhause Polizei fand des Weiteren die Verpackung einer Kokainportion und ein leergeräumtes Drogenversteck.
Drei weitere Männer wurden zwecks genauerer Personenüberprüfungen im Zusammenhang mit Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz dem Zentralen Polizeiposten Schaffhausen zugeführt. Die Abklärungen hierzu sind noch im Gange. Anlässlich der Hausdurchsuchung konnten auch drei offene polizeiliche Pendenzen erledigt werden, da die angeschriebenen Personen auf vorangehende Aufforderungen nicht reagiert hatten (Mitteilung SHPol).
Bei einer mehrstündigen Hausdurchsuchungsaktion der Asylunterkunft in Buch am Mittwochmorgen (29.05.2013) kontrollierte die Schaffhauser Polizei die Bewohner und deren Zimmer. Auslöser für diese Aktion waren vermehrt deliktische Handlungen begangen durch Bewohner der Asylunterkunft in den Bereichen Betäubungsmittelgesetz und Vermögensdelikte, die im Frühjahr 2013 festgestellt werden mussten. Den Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsbefehl für diese Aktion hatte die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen, die ebenfalls an dieser Kontrolle teilnahm, ausgestellt. Unterstützt wurde die Hausdurchsuchung zudem von Spezialisten des Grenzwachtkorps. Mitunter ein Ziel der Aktion war es, die Mehrheit der nichtrenitenten und sich korrekt verhaltenden Asylsuchenden zu schützen bzw. von den vereinzelten Delinquenten zu trennen.
Nebst einer geringen Menge Marihuana stellte die Schaffhauser Polizei vier gestohlene Mobilfunktelefone sicher, die keiner Einzelperson zugewiesen werden konnten. Zwei Männer wurden wegen Besitzes des sichergestellten Marihuanas verzeigt und vorübergehend inhaftiert. Sie wurden wegen Verstössen gegen die Hausordnung von der Leitung der Asylunterkunft mit Hausverbot belegt. Gemäss den neusten beschlossenen Massnahmen führt dies zu einer Eingrenzung in die dafür vorgesehenen Räume im Ebnatfeld in der Stadt Schaffhausen. Ein Betäubungsmittelspürhund der Schaffhause Polizei fand des Weiteren die Verpackung einer Kokainportion und ein leergeräumtes Drogenversteck.
Drei weitere Männer wurden zwecks genauerer Personenüberprüfungen im Zusammenhang mit Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz dem Zentralen Polizeiposten Schaffhausen zugeführt. Die Abklärungen hierzu sind noch im Gange. Anlässlich der Hausdurchsuchung konnten auch drei offene polizeiliche Pendenzen erledigt werden, da die angeschriebenen Personen auf vorangehende Aufforderungen nicht reagiert hatten (Mitteilung SHPol).
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