Das war dann wohl doch ein bisschen zu viel des Guten für die Schaffhauser Polizei. Der liebevoll Geschmückte Lastwagen durfte so nicht weiterfahren...
Bei einer Kontrolle im Schwerverkehrskontrollzentrum der Schaffhauser Polizei in der Stadt Schaffhausen ist am Freitagmorgen, 12.04.2013, ein Lastwagen mit massiver Sichtbehinderung an der Frontscheibe aus dem Verkehr gezogen worden.
Um 11.00 Uhr am Freitag (12.04.2013) kontrollierten Mitarbeiter des Schwerverkehr-Kontrollzentrums der Schaffhauser Polizei an der Emmersbergstrasse in der Stadt Schaffhausen einen Lastwagen. Die Frontscheibe des Lastwagens war durch verschiedene Fahnen, Wimpel und Stofffiguren so ausgeschmückt, dass die Sicht des 44-jährigen litauischen Chauffeurs massiv eingeschränkt war. Des Weiteren konnte bei der eingehenden Kontrolle der Führerkabine ein in der Schweiz verbotenes Radarwarngerät aufgefunden werden, das eingezogen wurde. Der Chauffeur musste eine Sicherheitsleistung von knapp Fr. 2‘000.00 hinterlegen und durfte die Weiterfahrt erst nach dem Entfernen der sichtbehindernden Dekoration fortsetzen (Bild und Text: SHPol).
Einmal mehr bleibt festzuhalten, dass sich die LKW Fahrer ihren zwei Quadratmeter Arbeitsplatz jeweils sehr gemütlich einrichten. So findet man dort des Öfteren Kaffemaschinen und praktische Ablageflächen für das Natel etc. vor, welche die Schaffhauser Polizei dann regelmässig abmontieren lässt.
Bei einer Kontrolle im Schwerverkehrskontrollzentrum der Schaffhauser Polizei in der Stadt Schaffhausen ist am Freitagmorgen, 12.04.2013, ein Lastwagen mit massiver Sichtbehinderung an der Frontscheibe aus dem Verkehr gezogen worden.
Um 11.00 Uhr am Freitag (12.04.2013) kontrollierten Mitarbeiter des Schwerverkehr-Kontrollzentrums der Schaffhauser Polizei an der Emmersbergstrasse in der Stadt Schaffhausen einen Lastwagen. Die Frontscheibe des Lastwagens war durch verschiedene Fahnen, Wimpel und Stofffiguren so ausgeschmückt, dass die Sicht des 44-jährigen litauischen Chauffeurs massiv eingeschränkt war. Des Weiteren konnte bei der eingehenden Kontrolle der Führerkabine ein in der Schweiz verbotenes Radarwarngerät aufgefunden werden, das eingezogen wurde. Der Chauffeur musste eine Sicherheitsleistung von knapp Fr. 2‘000.00 hinterlegen und durfte die Weiterfahrt erst nach dem Entfernen der sichtbehindernden Dekoration fortsetzen (Bild und Text: SHPol).
Einmal mehr bleibt festzuhalten, dass sich die LKW Fahrer ihren zwei Quadratmeter Arbeitsplatz jeweils sehr gemütlich einrichten. So findet man dort des Öfteren Kaffemaschinen und praktische Ablageflächen für das Natel etc. vor, welche die Schaffhauser Polizei dann regelmässig abmontieren lässt.
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