Immer wieder erhält Schaffhausen.net Anfragen, wo man denn den Besitzer einer Autonummer mit Schaffhauser Kennzeichen (Nummernschild / Kontrollschild) nachschauen könne bzw. ob wir wüssten, wem das betreffende Kontrollschild gehöre. Bis jetzt haben wir solche Anfragen einzeln per Email beantwortet. Da aber ein allgemeines Interesse zu bestehen scheint, beschreiben wir das Vorgehen nun hier in diesem Blogpost auf Schaffhausen.net.
Wenn man ein Auto Kennzeichen gesehen hat und nachschauen möchte, auf wen das betreffende Fahrzeug eingetragen ist (die Abfrage funktioniert nicht nur bei PKW Kontrollschildern, sondern auch bei Motorrädern, ja sogar bei Schiffen), kann man das entsprechende Nummernschild hier eingeben:
https://www.viacar.ch/eindex/login.aspx?kanton=SH
Die Abfrage der Autonummer ist kostenfrei und man kann pro Tag fünf verschiedene Auto Kennzeichen abfragen. Diese Abfragemöglichkeit ist nach dem Schaffhauser Rechtsanwalt Beat Hochheuser auch rechtlich unbedenklich. Laut Art. 126 Abs. 1 der Schweizerischen Verkehrszulassungsverordnung (VZV) können nämlich der Name und die Adresse von Inhabern eines Kontrollschildes jedermann bekannt gegeben werden.
Wenn man ein Auto Kennzeichen gesehen hat und nachschauen möchte, auf wen das betreffende Fahrzeug eingetragen ist (die Abfrage funktioniert nicht nur bei PKW Kontrollschildern, sondern auch bei Motorrädern, ja sogar bei Schiffen), kann man das entsprechende Nummernschild hier eingeben:
https://www.viacar.ch/eindex/login.aspx?kanton=SH
Die Abfrage der Autonummer ist kostenfrei und man kann pro Tag fünf verschiedene Auto Kennzeichen abfragen. Diese Abfragemöglichkeit ist nach dem Schaffhauser Rechtsanwalt Beat Hochheuser auch rechtlich unbedenklich. Laut Art. 126 Abs. 1 der Schweizerischen Verkehrszulassungsverordnung (VZV) können nämlich der Name und die Adresse von Inhabern eines Kontrollschildes jedermann bekannt gegeben werden.
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