Die EM ist da - der Autokorso ("Hupkonzert") ebenfalls. Die Schaffhauser Polizei (SHPol) gibt sich jedoch in einem gewissen Rahmen kulant. Auf der SHPol Homepage ist dazu Folgendes zu lesen:
"Freudenkundgebungen sollen möglich sein, solange diese für Dritte keine übermässige Beeinträchtigung und Belästigung bedeuten. Der Wirtschaftsschluss wird durch die jeweiligen Gemeinden festgelegt und ist einzuhalten. Dabei gilt es zu bedenken, dass dem Ruhebedürfnis der Schaffhauser Bevölkerung Rechnung getragen werden muss. Im Rahmen der Verhältnismässigkeit werden einzelne Freudenkundgebungen, die einen gewissen Lärm verursachen, bis eine Stunde nach Spielschluss toleriert. Die Schaffhauser Polizei wird somit bei vertretbaren Autokorsos und Hup-Aktionen während der einstündigen Toleranzfrist - aber längstens bis Mitternacht - ein Auge zudrücken. Nicht toleriert werden jedoch Dauerhup-Aktionen und Autokorsos nach der abgelaufenen Toleranzfrist. Sofort und ohne Toleranz wird dort eingegriffen, wo durch Verkehrsregelverletzungen Personen gefährdet werden. So wird die Schaffhauser Polizei beispielsweise zu schnelle Autokorsos, auf dem Autodach mitgeführte oder aus dem Auto hinauslehnende Mitfahrer sowie gefährliche Gegenstände, die aus dem Auto ragen, unweigerlich ahnden.Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass durch solche Anlässe weder die Regeln des Strassenverkehrsrechtes noch andere Gesetze ausser Kraft gesetzt werden und die Schaffhauser Polizei Verstösse entsprechend ahndet."
Weitere Informationen hierzu gibt auch der Schaffhauser Polizeisprecher, Patrick Caprez, im Interview mit dem Schaffhauser Fernsehen.
"Freudenkundgebungen sollen möglich sein, solange diese für Dritte keine übermässige Beeinträchtigung und Belästigung bedeuten. Der Wirtschaftsschluss wird durch die jeweiligen Gemeinden festgelegt und ist einzuhalten. Dabei gilt es zu bedenken, dass dem Ruhebedürfnis der Schaffhauser Bevölkerung Rechnung getragen werden muss. Im Rahmen der Verhältnismässigkeit werden einzelne Freudenkundgebungen, die einen gewissen Lärm verursachen, bis eine Stunde nach Spielschluss toleriert. Die Schaffhauser Polizei wird somit bei vertretbaren Autokorsos und Hup-Aktionen während der einstündigen Toleranzfrist - aber längstens bis Mitternacht - ein Auge zudrücken. Nicht toleriert werden jedoch Dauerhup-Aktionen und Autokorsos nach der abgelaufenen Toleranzfrist. Sofort und ohne Toleranz wird dort eingegriffen, wo durch Verkehrsregelverletzungen Personen gefährdet werden. So wird die Schaffhauser Polizei beispielsweise zu schnelle Autokorsos, auf dem Autodach mitgeführte oder aus dem Auto hinauslehnende Mitfahrer sowie gefährliche Gegenstände, die aus dem Auto ragen, unweigerlich ahnden.Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass durch solche Anlässe weder die Regeln des Strassenverkehrsrechtes noch andere Gesetze ausser Kraft gesetzt werden und die Schaffhauser Polizei Verstösse entsprechend ahndet."
Weitere Informationen hierzu gibt auch der Schaffhauser Polizeisprecher, Patrick Caprez, im Interview mit dem Schaffhauser Fernsehen.
Mich würde es mal interessieren, was die SHPol zu den Zuständen nach Spielschluss an der Bachstrasse meint.
AntwortenLöschenHupkonzerte, schnelle Autos, Personen die sich möglichst weit aus dem Fenster hinaushängen, etc.
Wenn das in der Toleranz und der Verhältnissmäsigkeit entspricht, dann weiss ich auch nicht mehr.
Man bedenke, es ist doch erst die Vorrunde. In der KO Phase könnte ich die Euphorie nachvollziehen..
Auf der Bachstrasse _darf_ man wenigstens überhaupt fahren, absolut unhaltbar finde ich, dass auch das nächtliche Fahrverbot Repfergasse-Platz-Kirchhofplatz von Fussball-Hup-Deppen offenbar missachtet wird. Da muss ich wohl persönlich duchgreifen bei nächster Gelegenheit. 5 min Videoaufnahme, dann wird jeder einzeln von mir persönlich angezeigt (anhand der gefilmten Nummern -> klare Beweislage).
AntwortenLöschenPeinlich...zeig doch alli a wo da smachet wo vo de Polizei erlaubt wird. Du söttsch dich bis in Bode Inne schämä
AntwortenLöschenIn Grund und Boden schämen sollten sich die Idioten, denen nichts besseres einfällt, als für ihre nächtlichen Huptouren auch noch Fahrverbote zu missachten und damit die Zahl der Betroffenen maximieren. Sollen sie doch vor ihren eigenen Schlafzimmern hupen. Wie gesagt, ich werde durchgreifen, die Polizei kann geltende Gesetze nicht per Medienmitteilung ausser Kraft setzen. Aber wo kein Kläger, ...
AntwortenLöschenFinde ich richtig so... Die bachstrasse ist sowieso eine viel befahrene strasse.. Aber im fahrverbot in der altstadt ein NOGO!
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