Die Schaffhauser Polizei hat ein aufwändiges Ermittlungsverfahren gegen eine Frau abgeschlossen, die in dringendem Tatverdacht steht, über das Internet 3'100 heruntergeladene Musikdaten illegal zum Weitergebrauch angeboten zu haben.
Die 21-jährige Schweizerin steht in dringendem Verdacht, über 3'100 Musikdateien über eine Internet-Tauschbörse heruntergeladen und unautorisiert angeboten zu haben. Gemäss Urheberrecht hat nur der Hersteller von Tonträgern das Recht, diese Tonträger bzw. die darauf enthaltenen Aufnahmen zu vervielfältigen.
Gemäss Ermittlungen der Schaffhauser Polizei ist die in der Stadt Schaffhausen wohnhafte Frau davon ausgegangen, dass sie die Musikdateien nur zum Eigengebrauch heruntergeladen hätte. Sie gibt an, nicht gewusst zu haben, dass über eine Tauschbörse heruntergeladene Musikdateien gleichzeitig verbreitet und vervielfältigt würden. Sie muss sich hierfür nun vor dem Untersuchungsrichteramt des Kantons Schaffhausen verantworten.
In diesem Zusammenhang warnt die Schaffhauser Polizei ausdrücklich vor einem unkontrollierten Gebrauch von Internet-Tauschbörsen (P2P oder Filsharing). Dies kann zu zivil- oder gar strafrechtliche Konsequenzen führen. Je nach Einstellungen kann die verwendete Software (BearShear, EMule, LimeWire, Vuze, Shareaza, BitTorrent, iMesh etc.) bereits beim Start eines Computers mit einer Internetverbindung die auf der Computerfestplatte gespeicherten Musikdateien den anderen Nutzern der Tauschbörse zum Herunterladen zur Verfügung stellen (Text: SHPol).
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