Den Schaffhauser Rauchern geht es weiterhin zunehmend an den Kragen.
Bald kann wahrscheinlich der Papa seinen Sohnemann nicht mehr die Zigarretten für ihn holen schicken.
Das kantonale Gesundheitsgesetz soll nämlich unter anderem dahingehend geändert werden, dass Zigarettenverkauf an Käufer, die noch nicht 18 Jahre als sind, verboten sein soll. Das neue Verkaufsverbot an Minderjährige soll für alle Verkaufsstellen, also auch für Automaten, gelten.
Momentan herrscht im Kanton Schaffhausen noch keine Altersgrenze beim Verkauf. Die Beschränkung auf den Verkauf an über 16 Jährige und ähnliches basiert rein auf freiwilliger Basis. Ein Verkaufsverbot auf Bundesebene existiert nicht.
3 Kommentare:
ab wann kommt den das schöne unnötige gesetz?
Das ist noch nicht ganz klar und hängt von verschiedenen Faktoren ab... Wahrscheinlich so auf den 1. Januar 2011 oder so denk ich mal...
ok gut, dann bin ich schon volljährig :P
Kommentar veröffentlichen