Ja, diesmal geht es nicht um Kapital im Sinne von Geldanlagen und um Steuersünder oder ähnliches, sondern um das Kunstwerk "Das Kapital" vom Künstler Joseph Beuys, welches einen der zentralen Kunstgegenstände in den Schaffhauser Hallen für Neue Kunst darstellt.
Gestern hat nun das Schaffhauser Kantonsgericht entschieden, dass die Hallen für Neue Kunst als Beklagte das Kunstwerk herausgeben müssen, da das Kunstwerk "Das Kapital" nicht im Eigentum der Hallen für neue Kunst, sondern im Eigentum der Klägerschaft stehe. Diese besteht aus zwei privaten Kunstsammlern, zu welchen auch der ehemalige Stiftungsratspräsident der Hallen für neue Kunst gehört. Auf Grund der Bekanntheit des Kunstwerkes, wurde hierzu erstmals in einem Zivilfall vom Schaffhauser Kantonsgericht aus eine Pressekonferenz gegeben. Die Hallen für Neue Kunst haben bereits angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzureichen. Der nun schon sechs Jahre dauernde Streit wird also so schnell noch nicht beigelegt werden können. Da das Rechtsmittel der Berufung die Rechtskraft des Urteils des Kantonsgerichtes hemmt, verbleibt das Kunstwerk zumindest vorerst weiterhin in den Hallen für Neue Kunst. Alles weitere im spannenden Beitrag des Schaffhauser Fernsehens:
Das Kapital ist in mehreren Räumen der Hallen für Neue Kunst aufgebaut und geht über zwei Stockwerke. Der weltberühmte Künstler Joseph Beuys schuf es im Jahre 1980 ursprünglich für die Biennale in Venenig. Vier Jahre später wurde es dann in Schaffhausen in den Hallen für neue Kunst nach dem Konzept von Joseph Beuys mit Hilfe des Gründers der Hallen, Urs Raussmüller, wiederaufgebaut. Urs Raussmüller ist der Auffassung, dass durch den Wiederaufbau neues Eigentum der Hallen für Neue Kunst am Kunstwerk entstanden sei.
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