Dienstag, 9. Februar 2010

Mutter lässt Kind im McDonalds und geht ins Casino

Sachen gibt's, die gibt's gar nicht. Am Samstagabend (06.02.2010) hat eine Mutter ihr sechsjähriges Kind im McDonalds Schaffhausen "vergessen" und ist ins Casino Schaffhausen gegangen, um Glücksspiele zu spielen. Der Schichtleiter vom McDonalds Schaffhausen hat schliesslich die Kantonspolizei informiert, welche das Kind in ihre Obhut genommen und sich auf die Suche nach der Mutter begeben hat, welche dann schliesslich im Casino angetroffen wurde. Alles Weitere dazu im Bericht vom Schaffhauser Fernsehen:



Die Schaffhauser Kantonspolizei schreibt dazu Folgendes:
Kleinkind in Restaurant vergessen - Am Samstagabend (06.02.2010) haben Polizeibeamte in einem Restaurant in Schaffhausen ein 6- jähriges Kind in ihre Obhut genommen. Das Mädchen war dort von der Mutter vergessen worden.

Ein besorgter Angestellter eines Restaurants meldete der Schaffhauser Polizei, dass sich seit etwa zwei Stunden ein Kleinkind ohne Eltern bei ihnen aufhalte. Die ausgerückten Polizeifunktionäre nahmen das 6-jährige Mädchen anschliessend in ihre Obhut. Während der Suche nach einer erziehungsberechtigten Person vergnügte sich das lebhafte Kind während einigen Stunden auf dem Polizeiposten mit Zeichnen und Fernsehen. Da es dabei Hunger bekam, wurde das Mädchen durch die Beamten verpflegt.

Nach eingehender Suche konnte herausgefunden werden, dass sich die Mutter im Casino aufhalten müsse. Tatsächlich konnte sie dort angetroffen werden und wurde auf den Polizeiposten gebracht. Wie sich bei der mit einem Dolmetscher vorgenommenen Einvernahme herausstellte, hatte die Mutter ihr Kind im Restaurant einer ihr namentlich nicht bekannten Frau zum "Aufpassen" übergeben, um kurz alleine ins Casino zu gehen. Gemäss ihren Angaben hat sie dort die Zeit und offensichtlich auch ihre Tochter vergessen.

Im Anschluss an die Einvernahme wurde das Mädchen der Mutter übergeben. Die nicht in Schaffhausen wohnhafte Mutter wird neben einer Strafanzeige mit einer polizeilichen Meldung an die entsprechende Vormundschaftsbehörde zu rechnen haben.

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