Strategiepapier 2009 zum Thema Tätlichkeiten/Schlägereien in der Schaffhauser Altstadt (Quelle SHPol):
Die Zunahme von Gewalt und Schlägereien in Schaffhausen ist eine gesellschaftliche Fehlentwicklung, welche nur durch den Einbezug aller Akteure nachhaltig korrigiert werden kann.
Lösungsstrategie:
1. Gastwirte/ Veranstalter
- Konsequente Eingangskontrollen
- Angemessene Anzahl uniformierter Sicherheitsleute
- Ausschliesslich Sicherheitspersonal mit Kenntnissen der lokalen Szene
- Einheitliche Verhaltensregeln auf Privatarealen
- Ausfällen von Sanktionen bei Verstössen (Hausverbote etc.)
2. Bewilligungsbehörde / Polizeibehörde (Verwaltungspolizei)
- Angemessene ordnungspolizeiliche Auflagen für Veranstalter
- Kontrollen bei Veranstalter (Rechenschaftsberichte)
- Sanktionen bei Verstössen oder ernsthaften Sicherheitsproblemen (Zeitliche Einschränkungen; im Wiederholungsfalle keine Bewilligungserteilung)
3. Stadtrat
- Verbindliche Vorgaben (Richtlinien) betreffend Bewilligungspraxis
- Straffes Aufsichtsregime
- Infrastrukturmassnahmen:
- a. Ausleuchtung der kritischen Zonen im öffentlichen Bereich (nähe Kammgarn)
- b. Videoüberwachung an den einschlägigen Orten raschmöglichst realisieren (Anonymität nehmen)
4. Polizei
- Lagebezogene Kontrolltätigkeit
- Geschädigten bei Anzeigedelikten Anzeigen empfehlen
- Täterschaft ermitteln und Strafverfahren forcieren
- Beratung bei Sicherheitsfragen
- Weiterführung der Schulung Jugendsachbearbeiter
- Orientierung der Bewilligungsbehörden bei ungenügenden Sicherheitsmassnahmen der Veranstalter
5. Justiz
- Steigerung der General- und Spezialprävention durch raschen Abschluss der Strafverfahren und Ausfällung einschlägiger Strafen
- Besondere Beachtung des Kostendeckungsprinzips bei Verfahrenskosten
6. Kantonsregierung
- Prüfen wie weit die Lage eine Anpassung der Gesetzgebung erfordert
- Erhöhen der Tarife in der Verordnung über den unmittelbaren Busseneinzug
7. Private/ Dritte
- Striktes Anzeigeverhalten
- Eigenverantwortliches Handeln (Keine unnötige Gefahrenexpositionen, Provokationen vermeiden)
- Angemessene Ausübung der elterlichen Gewalt/ erzieherischen Aufsicht