... aber dies nur für "Ladies". Auf www.tabacolounge.com durfte der Konsument diese Neuigkeit bemerken. Anscheinend gelten in Schaffhausen jeweils am Donnerstag neue Verhältnisse in der tabacolounge... Wo bleibt da die Gleichberechtigung?
Die Zeiten als in Schaffhausen der Grundsatz galt:
"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."
sind vorbei.
Es muss eine "Gentleman-Night" geben! Das Schaffhauser Volk fordert dies!
8 Kommentare:
skandalös!
aber ja: die reduktion ist halt ein mittelchen um die ladies ins tabaco zu locken. ungerecht fürs portemonaie: ja. dafür um so gerechter fürs auge ;-)
Der Konsument scheint sich in den schweizerischen Gesetzesbüchern recht gut auszukennen - denn in der Tat findet sich ein solcher Grundsatz in der Schweizerischen Bundesverfassung und zwar in Art. 8 Abs. 2 der da lautet:
"Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung."
noch etwas genauer formuliert es der Abs. 3 des selben Artikels:
"Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit."
Allerdings gilt der Grundsatz der Rechtsgleichheit sowie auch das Diskrimierungsverbot nicht absolut (z.B. können geistig behinderte Menschen nicht zu allen Sachen zugelassen werden).
Allerdings gilt bei einer Benachteiliung welche aus einer Diskriminierung fliesst (Personen werden allein auf Grund der Zugehörigkeit zu einer Gruppe benachteiligt) eine gewisse Vermutung der Verletzung des Diskrimierungsverbotes und es sind erhöhte Anforderungen an den Gegenbeweis bzw. an die rechtfertigende Begründung gestellt... Ob diese die Tabaco Lounge wohl liefern kann ?!? ;-)
Aber das Diskriminierungsverbot richtet sich doch primär an die Behörden zumindest hier bei uns im schönen Deutschland...
Hallo Ingo
Ja, das ist natürlich auch in der schönen Schweiz so, schau mal in Art. 35 Abs. 2 der Bundesverfassung:
"Wer staatliche Aufgaben wahrnimmt, ist an die Grundrechte gebunden und verpflichtet, zu ihrer Verwirklichung beizutragen."
Art. 35 Abs. 3 sagt jedoch:
"Die Behörden sorgen dafür, dass die Grundrechte, soweit sie sich dazu eignen, auch unter Privaten wirksam werden."
marketing und gesetz hin oder her. wir schaffhauser männer müssen zusammenhalten, sonst sehe ich unseren stolzen doktor bald angekettet in einer küche stehen!
jaja, tabaco, domino... ach das tap tab soll endlich wieder aufmachen und basta !
Wie Sie wissen hat sich Mr. Funkydick schon länger als DJ aus dem Tabaco zurückgezogen. Ein gewisser Zerfall vom ursprünglichen Konzept ist nicht von der Hand zu weisen.
Meiner Meinung nach ist die Bezeichnung "Lounge" sowieso absolut irreführend für den Gast. Was da betrieben wird hat in meinen Augen absolut gar nichts mit einer Lounge zu tun.
Das Lounging kommt nämlich aus England und bezeichnet das entspannende Ausklingen lassen eines Arbeitstages in einer gediegenen Bar. Diese Bar ist dann meist mit tiefen Sitzmöbeln, speziellem Interieur und passender Hintergrundmusik (dem sog. Cüpli-Jazz) ausgestattet.
Der Begriff "Lounge" kam Anfangs 2000 voll in Mode. Es endete damit, dass aus kommerziellen Gründen alle neuen Bars sich nicht mehr Bar sondern Lounge nennen. Und auf diesen Zug ist auch das Tabaco aufgesprungen. OK, Anfangs hatte es ja auch noch einen gediegenen Charakter aber jetzt...? Ich fordere, dass dem Tabaco der Zusatz Lounge aberkannt wird!
Das verfluchte Babylon lauert überall und frisst mit seiner Geldgier sämtlichen gediegenen Charakter ratzeputze auf...
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